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Die sehr helle und großzügige Eigentumswohnung befindet sich im 5. Stock eines Hochhauses in Erlangen Bruck und ist über mehrere Aufzüge erreichbar. Die Wohnräume bieten z.B. einer Studenten-WG oder einer kleinen Familie genügend Platz zur freien Entfaltung. Vom geräumigen Flur aus kommt man in alle Wohnräume, sowie in das Bad und in die Küche. Über das Wohnzimmer gelangt man in einen „Wintergarten“ der einen beeindruckenden Blick über Erlangen bietet. Das Badezimmer ist innenliegend und mit Wanne, Waschbecken und WC ausgestattet. Im Dachgeschoss befindet sich ein gemeinschaftlicher Wasch- u. Trockenraum. Ein eigenes Kellerabteil und ein Kfz-Stellplatz sind auch vorhanden. Die Wohnung ist ein Nachlass und wird ohne Räumung wie vorher bewohnt verkauft.
Erlangen – Bruck erfüllt alle Anforderungen, die an einen modernen und stadtnahen Wohnort gestellt werden. Der Stadtteil bietet zudem beste Infrastruktur. So sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Bäcker und Supermarkt in unmittelbarer Nähe vorhanden. Auch die ärztliche Versorgung vor Ort ist gegeben. Eine Kita und die Grundschule sind fußläufig zu erreichen. Zu den umliegenden Universitäten, Siemens und den Uni-Kliniken sind die Wege nicht weit. Eine Bushaltestelle befindet sich nur 2 Minuten vom Haus entfernt und auch mit dem Fahrrad ist man in maximal ca. 10-15 Minuten in der Innenstadt. Mit dem PKW ist man schnell auf der A73 oder der A3.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.