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Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
-Mehrfamilienhaus Baujahr 1968
-gepflegter Zustand
-fünf Wohneinheiten im Objekt
-Wohnung im 1. OG
-106 m² mit 3 Zimmern
-großzügige Raumgestaltung, helle und lichtdurchflutete Räume
-Zustand dem Baujahr entsprechend
-hochwertiges Parkett im Wohn- und Essbereich
-Süd-Balkon
-Badezimmer ausgestattet mit Badewanne und Dusche
-Videosprechanlage
-Tiefgaragenstellplatz
-Gaszentralheizung
Bergedorfer Villenviertel, der wohl beliebtesten Wohnlage Hamburgs, welche sich durch ihre Umgebung und die prunkvollen moderne Bebauung einen Namen gemacht hat. Eine Vielzahl von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden verleiht dem Bergedorfer Villenviertel seinen besonderen Charme. Die zentrale Lage bietet ein außergewöhnliches Repertoire an Freizeitmöglichkeiten. Das nahe gelegene Bergedorfer Gehölz lädt Sie und Ihre Familie zu erholsamen Tagen ein, die sich durch ausgedehnte Spaziergänge und lange Touren auf dem Fahrrad gestalten lassen. In wenigen Minuten erreicht man das einzig erhaltene Schloss in Hamburg, das Bergedorfer Schloss.
Diese einzigartige Attraktion sowie der angrenzende Schlossgarten zeichnen sich durch das idyllische Ambiente und den prachtvollen Landschaftsgarten aus. Auch die Hamburger Innenstadt ist nicht weit entfernt. Innerhalb von wenigen Minuten erreicht man die nächste Bushaltestelle sowie den Bergedorfer Bahnhof. Von dort sind es nur zwanzig Minuten in die City. Auch die Umgebung vor Ort bietet ein breitgefächertes Dienstleistungsangebot, bestehend aus vielen Restaurants, sämtlichen Schulformen und Kindergärten sowie Krankenhäusern, Einkaufsmöglichkeiten und zwei Einkaufszentren. Für den Bedarf an sportlicher Aktivität ist durch zahlreiche Golf-, Reit- und Tennisvereine in der Nähe gesorgt
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.