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Neuerungen zum Energieausweis: Worauf es 2026 ankommt
Einheitliche Skala nach EU-Vorgabe wird verbindlich

Der Energieausweis stellt ein elementares Dokument für Wohneigentümer dar: Sobald eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll, ist dieser verpflichtend vorzulegen, um dem Interessenten eine transparente Einsicht in die Energiebilanz des betreffenden Objektes zu gewähren.
Unterschieden wird dabei zwischen dem einfachen Verbrauchsausweis, welcher die tatsächlichen Energieverbräuche der letzten 18 Monate abbildet, sowie dem aussagekräftigeren Bedarfsausweis, der auch die baulich-technischen Rahmenbedingungen des Gebäudes berücksichtigt und somit vom individuellen Nutzerverhalten unabhängig ist.
Auf einer farblich hinterlegten Skala von A bis H kann festgestellt werden, wie es um die Energieeffizienz der Immobilie bestellt ist: A steht für die am meisten, H für die am wenigsten effizienten Gebäude - so der aktuelle Stand. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dar, insb. §§ 80 bis 86.
Bessere Vergleichbarkeit dank neuer Skala
Das Jahr 2026 bringt nun einige grundlegende Neuerungen am Energieausweis mit sich, die Sie als Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder Villa definitiv kennen sollten. Die zuvor beschlossene EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss in geltendes nationales Recht umgesetzt werden - und zwar bis Ende Mai 2026. In diesem Zuge werden Energieausweise europaweit vereinheitlicht, sodass die neuen Skalen-Abstufungen künftig von A bis G reichen. Wichtig: Alte Ausweise mit der zuvor genutzten Skala verlieren ihre Gültigkeit, sodass Sie beim Verkauf oder der Vermietung einen aktuellen Ausweis mit der Skala von A bis G benötigen.
Wenn Sie erfahren möchten, ob Sie für Ihre Immobilie einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis benötigen, und ob Ihr alter Ausweis weiterhin gültig ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Gerne leiten wir Sie zu einem qualifizierten Energieberater in Ihrer Nähe weiter!
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