Die zum Verkauf stehende exklusive Immobilie, die historische und charmante Villa Pace, wurde vollständig renoviert und wird komplett mit Anlagen, Klimaanlage und Aufzug geliefert; um eine maximale individuelle Gestaltung der Innenräume zu ermöglichen, wird die Wahl der Oberflächen dem Käufer überlassen. Die Immobilie erstreckt sich über 4 Wohngeschosse, die durch einen bequemen Aufzug miteinander verbunden sind, sowie über einen flachen Garten von ca. 300 m². Im Erdgeschoss befinden sich das großzügige Wohnzimmer mit direktem Zugang zur ca. 25m² großen Seeterrasse und dem Garten, die Küche und das Gästebad. Im ersten Stock befinden sich das Hauptschlafzimmer mit eigenem Bad zur Seeseite und ein zweites Schlafzimmer mit Bad. Im dritten Stock befinden sich drei Schlafzimmer und ein Badezimmer. Das vierte und letzte Dachgeschoss besteht aus zwei Schlafzimmern, einem begehbaren Kleiderschrank und zwei Bädern. Vom Garten aus führt eine private Treppe zum Steg und dem öffentlichen Strand. Die Immobilie ist ein Unikat, da es auf der Isola dei Pescatori kein Angebot gibt und eignet sich als Ferienhaus oder als B&B-Investition. Die Insel ist in wenigen Minuten von Stresa, Baveno, Verbania und Arona aus mit den Booten der Linie Navigazione del Lago Maggiore, die das ganze Jahr über zahlreiche Fahrten durchführt, oder mit privaten Schnellbooten zu erreichen.
Die Isola dei Pescatori ist die malerischste der Borromäischen Inseln und die einzige, die dauerhaft von ihren 50 Bewohnern bewohnt wird. Die Insel ist motorlos und kann nur zu Fuß erkundet werden, was aber angesichts ihrer geringen Größe nicht anstrengend ist: Sie ist 100 Meter breit und 350 Meter lang und beherbergt ein kleines Dorf, das sich durch enge, ruhige Gassen auszeichnet, über denen die typischen mehrstöckigen Häuser mit langen Balkonen stehen, die zum Trocknen von Fisch verwendet werden. Auf der Insel gibt es typische kleine Läden, kleine Werkstätten von Handwerkern sowie zahlreiche kleine Restaurants, in denen man Gerichte aus frischem Fisch genießen kann, eine Tradition, die im Laufe der Zeit fortbesteht und immer wieder die Gaumen von Prominenten und anderen erfreut.
Der Vermittlungsauftrag wird unserer Agentur und unseren Immobilienagenten mittels der Unterzeichnung eines besonderen Dokuments bzw. in Ermangelung dessen mittels der Beanspruchung der in unserer Broschüre sowie in unseren Immobilien-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgelisteten Dienstleistungen erteilt. Die seitens des Käufers zu entrichtende Vermittlungsgebühr (Provision) entspricht 5% des Kaufpreises der Immobilie, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Provision wird zum Zeitpunkt der Formulierung der Zustimmung zum Kauf zwischen Verkäufer und Käufer (bzw. mit der seitens der das Verkaufsversprechen abgebenden Partei vorgenommenen Unterzeichnung zur Annahme des von der kaufenden Partei vorgelegten Kaufvorschlags) als fällig, geschuldet und einlösbar erachtet. Die Elletre GmbH (angeschlossen an die Engel & Völkers Italia s.r.l.) und ihre Immobilienagenten haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Umstandes die Zahlung der Provision zu verlangen. Die Registersteuer, die Notarkosten und die Katastergebühren sowie Hypothekensteuern gehen zu Lasten des Käufers. Die Elletre GmbH weist insoweit jegliche Verantwortung in Bezug auf die in der Seite aufgeführten Informationen zurück, als diese von der verkaufenden Partei und/oder von vertrauten Fachleuten derselben stammen. Die Elletre GmbH erachtet diese Informationen als wahrheitsgetreu und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Aktualität derselben sowie bezüglich eventueller Auslassungen oder Ungenauigkeiten. Es bleibt dabei, dass die verkaufende Partei, unbeschadet ihrer Verpflichtungen gegenüber der Elletre GmbH, die Möglichkeit wahren wird, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bis zur Unterzeichnung zur Annahme des vom Käufer vorgelegten Kaufvorschlags. Hinsichtlich letzterem ist verpflichtend mitzuteilen, ob die von Elletre vorgeschlagene Immobilie von ihm bereits im Vorfeld besichtigt worden ist. Für alles, was hier nicht behandelt ist, gelten die Vorschriften des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches.