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Engel & Völkers St.Peter-Ording
04863 970 90 10
W-02QXIM – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
1Wohnfläche
64 m²Stellplätze
1Baujahr
1973Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
102 kWh/m²aArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisSt.Peter-Ording liegt auf der Halbinsel Eiderstedt und gehört zum Kreis Nordfriesland. Der Ort hat als einziges deutsches Seebad eine eigene Schwefelquelle und trägt daher die Bezeichnung „Nordseeheil- und Schwefelbad“. Sankt Peter-Ording besteht aus 4 Ortsteilen. Die zum Verkauf stehende Wohnung befindet sich im Ortsteil Bad, dem Zentrum der Gemeinde St.Peter-Ording. Dieser Ortsteil bietet ein facettenreiches Programm, von vielfältigen kulturellen Angeboten bis hin zu zahlreichen Restaurants, Bars und Einkaufsmöglichkeiten und lässt somit keine Wünsche offen. Von der Promenade aus reicht der Blick über Salzwiesen und Dünen bis hin zum weitläufigen, kilometerlangen feinsandigen Strand. Die beeindruckenden Pfahlbauten prägen das typische Erscheinungsbild dieser Region. Über die Bundesstraße B202 ist St. Peter-Ording mit dem Auto leicht erreichbar.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Badallee 3, 25826, St. Peter-Ording
04863 970 90 10
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.