Zum Verkauf stehen zwei attraktive Gewerbeeinheiten im 1. Obergeschoss eines großzügig angelegten Gewerbekomplexes in Steinbach-Hallenberg. Die beiden Einheiten befinden sich in unterschiedlichen Gebäudeteilen des Gewerbekomplexes und bieten vielseitige Nutzungsmöglichkeiten für Praxis-, Büro- oder vergleichbare gewerbliche Zwecke.
Die ehemals Zahnarztpraxis (TE06) in Haus A verfügt über eine Fläche von ca. 142,83 m². Die ehemals Hausarztpraxis (TE22) in Haus B umfasst ca. 131,74 m². Insgesamt stehen damit rund 274,57 m² Gewerbefläche zur Verfügung.
Beide Einheiten eignen sich insbesondere für Unternehmen, Freiberufler, Praxen und Dienstleistungsbetriebe, die großzügige und flexibel nutzbare Räumlichkeiten suchen. Aufgrund der Lage in zwei separaten Gebäudeteilen können die Einheiten unabhängig voneinander genutzt oder separat vermietet werden. Die beiden Gewerbeeinheiten befinden sich nach aktuellem Kenntnisstand seit 1994 im Besitz der Familie. Die Zahnarztpraxis war vom 12.09.2002 bis zum 31.12.2024 durchgehend vermietet. Die Hausarztpraxis war kurzzeitig vermietet. Seit Beendigung des Mietverhältnisses stehen die Einheiten leer und bieten damit die Möglichkeit einer individuellen Neunutzung oder einer erneuten Vermietung.
Am Gebäude wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen zur Instandhaltung und Modernisierung durchgeführt. Die Decke der Tiefgarage wurde vor etwa zehn Jahren saniert. Die Heizungsanlage wurde im Jahr 2023 erneuert. Das Dach wurde seit Errichtung des Gebäudes noch nicht erneuert. Es wird jedoch jährlich gewartet, sodass die laufende Instandhaltung und Kontrolle sichergestellt wird.
Vor dem Leerstand waren beide Einheiten langfristig vermietet. Die zuletzt erzielten Kaltmieten betrugen:
- TE06 – Praxis 2, Haus A: 830,00 €
- TE22 – Praxis 1, Haus B: 792,00 €
Damit wurden zuletzt insgesamt 1.622,00 € monatliche Kaltmiete für beide Einheiten erzielt.
Das monatliche Hausgeld beträgt derzeit:
- TE06 – Praxis 2: 312,60 €
- TE22 – Praxis 1: 380,80 €
Die beiden Einheiten bieten somit sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger interessante Perspektiven. Insbesondere die langjährige bisherige Vermietung unterstreicht die grundsätzliche Eignung der Flächen für eine gewerbliche Nutzung. Nach entsprechender Abstimmung und gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen können die Einheiten wieder einer individuellen Nutzung oder Vermietung zugeführt werden.