GESAMTZUSAMMENFASSUNG
Bebauungsplan „Wehrle“ – Stadt Herbolzheim
(inkl. 1. und 2. Änderung / alle relevanten Festsetzungen für Gebiet 1)
1. Art der baulichen Nutzung (Gebiet 1)
WA – Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO
Nur Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig
2. Maß der baulichen Nutzung (Gebiet 1)
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)
GRZ = 0,4
→ Maximal 40 % des Grundstücks dürfen überbaut werden.
2.2 Geschossflächenzahl (GFZ)
GFZ = 0,8
→ Alle Geschossflächen zusammen dürfen max. 80 % der Grundstücksfläche betragen.
3. Gebäudehöhen & Geschosse
3.1 Zahl der Vollgeschosse
2 Vollgeschosse zulässig
(als Höchstgrenze, nicht zwingend voll auszunutzen)
3.2 Wandhöhen (nach ursprünglichem Plan)
Max. Wandhöhe:
→ ca. 7,00 m für Gebiet 1
(Wert aus dem zeichnerischen Teil)
3.3 Firsthöhe (neue verbindliche Regelung / 2. Änderung!)
Die 2. Änderung ersetzt die alte Höhenregel vollständig:
Maximale Firsthöhe: 10,8 m
Minimale Firsthöhe: 9,2 m
→ Messpunkt: Oberkante Straßenmitte vor dem Grundstück
4. Dachgestaltung
Alle Dachformen zulässig
Dachneigung für Gebiet 1:
→ 40–45°
Dachfarbe: nur rötlich bis rotbraun
(Schwarz oder anthrazit sind nicht zulässig)
Dachaufbauten:
max. 1/3 der Wandlänge
dürfen die Firsthöhe nicht überschreiten
Negativdächer (eingeschnittene Dächer) unzulässig
Dächer dürfen nicht senkrecht über die Außenwand heruntergezogen werden
5. Fassadengestaltung
Nur Putz- oder Holzfassaden zulässig
Beton, Glas und Holzanteile zulässig
Nicht erlaubt:
Kunststoffverkleidungen
Blech
zementgebundene Faserstoffe
Farben müssen gedeckt sein (keine grellen Farben)
6. Garagen & Stellplätze
Müssen innerhalb der überbaubaren Fläche stehen
Oder auf gesondert eingezeichneten Flächen
Mindestabstand zur Straße: 0,75 m
Falls nicht ins Hauptgebäude integriert → Satteldach vorgeschrieben
7. Begrünung & Pflanzgebote
7.1 Vorgärten & freie Flächen
Vorgärten und unbefestigte Flächen müssen begrünt werden
7.2 Pflanzpflicht auf jedem Grundstück
Mindestens 1 mittelgroßer, einheimischer Laubbaum
Bei Grundstücken über 400 m²: mindestens 2 Bäume
Vorgeschlagene Arten:
Eberesche
Feldahorn
Kastanie
Linde
Obstbaumarten
Ahorn
8. Mindestgröße der Grundstücke (wichtig!)
(laut 2. Änderung der Satzung)
Einzelhaus: mindestens 380 m²
Doppelhaushälfte: mindestens 350 m² pro Hälfte
→ Damit soll eine Überverdichtung verhindert werden.
9. Zahl der Wohnungen
Maximal 2 Wohnungen pro Gebäude
Auch bei Doppelhaushälften: je Hälfte max. 2 Wohnungen
10. Verkehr & Erschließung
Straßenflächen müssen gemäß Plan gestaltet werden
Lärmschutzwall entlang der B3:
Kombination aus Wall und Geräuschschutzwand
Gesamthöhe gem. Lärmschutzgutachten
In oberen Geschossen nur „passiver Lärmschutz“ möglich
11. Versorgungsanlagen
Eine Fläche für eine Umspannstation ist im Plan vorgesehen
→ betrifft dein Grundstück NICHT
12. Ordnungswidrigkeiten
Wer gegen die aufgrund des Bebauungsplans erlassenen Festsetzungen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 73 LBO).
13. Hinweise
Bei Bodenfunden ist das Landesdenkmalamt sofort zu informieren (§20 DSchG)
Am westlichen Rand des mittleren Schwarzwaldes liegt die Stadt Herbolzheim (etwa 10.200 Einwohner). Verkehrsgünstig in A5- Nähe gelegen erreicht man von hier aus sowohl Freiburg als auch Offenburg in einer knappen halben Stunde. Das Objekt selbst befindet sich unweit des Ortskerns- in wenigen Fußminuten erhält man mehr, als man für den täglichen Bedarf benötigt. Ein Schmankerl für junge Familien mit Kindern oder Großeltern mit regelmäßigem Enkelbesuch ist Deutschlands größter Freizeitpark- der Europapark Rust. Dieser liegt nur wenige Autominuten entfernt.