Diese charmante 1-Zimmer-Wohnung befindet sich in Lenzkirch-Saig und ist Teil eines traditionsreichen Gebäudes aus dem Baujahr 1933, das im Jahr 2010 saniert wurde. Das Anwesen wurde früher als bekanntes Hotel genutzt und ist damit eng mit der touristischen Geschichte von Saig verbunden. Heute umfasst die überschaubare Eigentümergemeinschaft insgesamt 11 Eigentümer. Beheizt wird das Gebäude über eine Ölzentralheizung.
Das monatliche Hausgeld beträgt 254 Euro, davon fließen rund 38 Euro monatlich in die Instandhaltungsrücklage. Die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft belaufen sich gemäß Wirtschaftsplan 2025/2026 auf rund 50.000 Euro. Aufgrund ihrer Größe, Aufteilung und Lage eignet sich die Wohnung ideal als Ferienwohnung, Zweitwohnsitz oder persönlicher Rückzugsort im Hochschwarzwald.
Ein besonderes Highlight ist die großzügige Fensterfront mit weitem Blick über Saig und die umliegende Schwarzwaldlandschaft. Bei klarer Wetterlage reicht die Fernsicht bis zu den Alpen und verleiht der Wohnung einen besonderen Reiz.
Der Wohn-, Ess- und Schlafbereich wirkt hell und großzügig und lässt sich trotz des 1-Zimmer-Konzepts gut in unterschiedliche Bereiche gliedern. Aktuell finden hier Wohnbereich, Essplatz und zwei Schlafmöglichkeiten bequem Platz. Natürliche Holzelemente, helle Bodenbeläge und die wohnliche Einrichtung schaffen ein gemütliches, zum Schwarzwald passendes Ambiente.
Die separate Einbauküche bietet zahlreiche Ober- und Unterschränke sowie ausreichend Arbeits- und Stauraum. Ausgestattet ist sie unter anderem mit Kochfeld, Backofen und Spüle. Das hell geflieste Badezimmer verfügt über eine Badewanne mit Duschmöglichkeit, WC, Waschtisch und großzügigen Spiegel.
Auch die Wohnanlage selbst überzeugt durch ihre ruhige Atmosphäre und die freundliche Nachbarschaft. Die überschaubare Eigentümergemeinschaft und die naturnahe Umgebung schaffen ein angenehmes Wohnumfeld.
Die Kombination aus historischem Gebäude, gemütlichem Wohnambiente, attraktiver Ferienlage und außergewöhnlicher Aussicht macht die Wohnung besonders interessant für Käufer, die einen Rückzugsort im Schwarzwald suchen. Eine geplante entgeltliche oder gewerbliche Ferienvermietung sollte hinsichtlich Teilungserklärung sowie örtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorgaben vorab geprüft werden.