Gewerbeimmobilien erfolgreich verkaufen
Den Wert Ihrer Gewerbeimmobilie realisieren – mit dem führenden Partner für professionelle Transaktionen.
Den Wert Ihrer Gewerbeimmobilie realisieren – mit dem führenden Partner für professionelle Transaktionen.
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Expertise, Erfahrung, Exzellenz
Der Verkauf einer Gewerbeimmobilie ist eine komplexe Transaktion und erfordert hohe Expertise im jeweiligen Segment – ob Wohn- und Geschäftshaus, Mehrfamilienhaus, Büro-, Handels- oder Logistikfläche. Die ideale Vermarktung geschieht mit Weitblick, strategischer Planung und Diskretion. Es geht darum, den realistischen Marktwert zu erkennen und den richtigen Kreis solventer Käuferinnen und Käufer zu aktivieren. Als global vernetzter und lokal verankerter Partner steuern wir diesen Prozess für Sie und begleiten Sie persönlich bei Ihrem Vorhaben.
Wir nutzen unser globales Netzwerk, um Ihnen Zugang zu einem solventen und internationalen Käuferkreis zu ermöglichen.
Wir unterstützen Sie mit Marktanalysen und langjähriger Expertise bei der Optimierung Ihrer Investmentstrategie.
Wir begleiten Sie persönlich, souverän und mit absoluter Diskretion durch den gesamten Prozess bis zum erfolgreichen Abschluss.
Sechs Schritte zum Erfolg

Ein persönliches Beratungsgespräch ist die Basis für jede erfolgreiche Transaktion. Wir definieren gemeinsam Ihre individuellen Ziele, analysieren den optimalen Verkaufszeitpunkt und legen die maßgeschneiderte, datengestützte Strategie für die Vermarktung Ihrer Gewerbeimmobilie fest. Auch die unverbindliche Beratung zur Portfoliooptimierung und zum Mietwertmanagement gehört zu unseren Dienstleistungen.

Unsere Expertinnen und Experten ermitteln nicht nur einen Schätzwert für Ihr Objekt. Auf Basis einer fundierten Marktanalyse, der Berücksichtigung von Vergleichsobjekten und einer detaillierten Potenzialbewertung Ihrer Immobilie schaffen wir eine verlässliche Datengrundlage. So errechnen wir einen realistischen, marktorientierten Angebotspreis für Ihr Asset.

Unser maßgeschneidertes Vermarktungskonzept umfasst hochwertige Exposés, eine datengestützte Zielgruppenanalyse und die strategische Platzierung Ihrer Gewerbeimmobilie – ob diskret in unserem Netzwerk oder global am Markt. Weitere Vermarktungswege wählen wir individuell nach den Anforderungen des jeweiligen Objekts.

Die Phase der Besichtigungen ist entscheidend im Vermarktungsprozess. Wir managen sie zuverlässig und diskret und halten die Störungen im eventuell laufenden Betrieb so gering wie möglich. Unsere Expertinnen und Experten rücken Ihr Objekt ins bestmögliche Licht und präsentieren es überzeugend und ausschließlich vor qualifizierten, vorab geprüften Interessenten – in Ihrem Beisein oder alleinverantwortlich.

Transparenz ist die Basis unserer Partnerschaft. Wir gewährleisten ein lückenloses und proaktives Reporting über alle Vermarktungsaktivitäten, die Resonanz der Zielgruppen und den aktuellen Stand der Verhandlungen. So sind Sie jederzeit umfassend informiert und behalten die volle Kontrolle über den Prozess.

Wir steuern den gesamten Prozess bis zum erfolgreichen Closing. Unsere Expertise im erfolgreichen Verhandeln sichert Ihre Interessen. Wir koordinieren die Erstellung des Kaufvertrags mit dem Notariat, begleiten die Übergabe der Immobilie und stehen Ihnen als zuverlässiger Partner bei allen vertraglichen Fragen jederzeit zur Seite – auch nach dem Abschluss der Transaktion.
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Die fundierte Bewertung ist das Fundament jeder Verkaufsstrategie. Starten Sie mit unserer detaillierten Expertenanalyse für Mehrfamilienhäuser und andere Gewerbeobjekte.
Unsere Immobilienberaterinnen und -berater sind Ihre strategischen Partner, die den lokalen Markt im Detail kennen und verstehen. Dies ist die entscheidende Basis für eine präzise Bewertung Ihrer Gewerbeimmobilie. Gleichzeitig nutzen unsere Beraterinnen und Berater den Zugang zu unserem globalen Netzwerk, um bonitätsstarke Kaufinteressierte für Ihre Immobilie zu finden. Diese Verbindung aus lokaler Exzellenz und internationaler Reichweite ermöglicht es, einen optimalen Verkaufsprozess Ihrer Anlage- oder Gewerbeimmobilie zu realisieren.
FAQ – Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
In Liechtenstein wird eine Liegenschaft als Gewerbeimmobilie (oft auch Betriebsstättengrundstück) definiert, wenn sie primär der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit dient.
Die Besonderheit im Fürstentum ist das Grundverkehrsgesetz (GVG). Im Gegensatz zu den Nachbarländern ist der Erwerb von Boden extrem restriktiv. Gewerbliche Käufer müssen einen berechtigten wirtschaftlichen Grund nachweisen. Renditeliegenschaften (reine Wohn-Investments) sind für Nicht-Liechtensteiner (auch für Firmen mit ausländischer Beherrschung) aufgrund des strengen Grundverkehrsrechts fast unmöglich zu erwerben. Kommerzielle Objekte sind oft die einzige Assetklasse, die unter strengen Auflagen für Betriebsstätten überhaupt transaktioniert werden kann.
Aufgrund des „Insel-Marktes“ Liechtenstein sind die Preise stabil, aber die Liquidität ist gering. Ein Verkauf sollte folgende Faktoren berücksichtigen:
Besitzesdauerabzug: Bei der Grundstücksgewinnsteuer gibt es in Liechtenstein einen Abzug für jedes Jahr der Besitzdauer. Je länger Sie die Liegenschaft halten, desto geringer ist die effektive Steuerlast auf den Gewinn.
Wirtschaftliche Zyklen im Franken-Raum: Da Liechtenstein den Schweizer Franken nutzt, ist die Zinspolitik der SNB massgebend. Ein stabiles Zinsumfeld ist ideal für den Exit.
Zonenkonformität: Da Bauland kaum vermehrt werden kann, ist die Lage in einer Gewerbe- oder Industriezone ein massiver Werttreiber. Ein Verkauf ist besonders dann lukrativ, wenn das Objekt Potenzial für eine Verdichtung (Ausnützung) bietet.
In Liechtenstein ist Diskretion das höchste Gut. Ein öffentliches Inserat ist bei Gewerbeobjekten absolut unüblich. Daher spricht alles dafür, einen Makler einzubinden.
Off-Market-Netzwerk: Der Markt wird unter einer Handvoll Akteuren, Anwaltskanzleien und Treuhändern bewegt. Ein Makler mit Zugang zu diesem „Inner Circle“ ist essenziell.
Grundverkehrs-Expertise: Ein inhaltlicher Fehler im Kaufvertrag oder ein mangelhaftes Dossier führt zur Ablehnung durch die Grundverkehrsbehörde. Professionelle Begleitung stellt sicher, dass der Käufer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Bewertung nach liechtensteinischem Standard: Oft werden Mischformen aus Real- und Ertragswert genutzt, wobei der Bodenwert aufgrund der Knappheit oft überproportional gewichtet wird.
Das Dossier muss für die Grundverkehrsbehörde und die finanzierenden Banken (oft Lokalbanken) lückenlos sein und folgende Unterlagen enthalten:
Grundbuchauszug: Ein offizieller Auszug des Grundbuchamtes (Vaduz).
Zonenplan-Auszug: Nachweis der Widmung durch die Gemeinde.
Schätzung der Gebäudeversicherung: In Liechtenstein ist die Gebäudeversicherung (Sachversicherung) sowie die amtliche Schätzung zentral.
Energieausweis (LpG): Gemäss dem Gesetz über die energetische Anforderungen an Gebäuden (LpG).
Betriebs- und Mietverträge: Transparenz über die wirtschaftliche Nutzung des Standorts.
Nachweis der Inländer-Gleichstellung oder Bewilligungsvoraussetzungen für den Käufer.
Kurz gesagt: Gar nicht. Gewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften unerliegen in Liechtenstein der Grundstücksgewinnsteuer.
Privatbesitz: Der Gewinn (Erlös abzüglich Anlagekosten) wird versteuert. Es gibt jedoch einen Besitzesdauerabzug, der die Steuerlast bei langer Haltedauer reduziert.
Juristische Personen: Gewinne aus Liegenschaftsverkäufen werden in Liechtenstein bei juristischen Personen getrennt vom übrigen Gewinn mit der Grundstücksgewinnsteuer belegt (Sondersteuer).
Steueraufschub: Ein Aufschub ist nur in engen Grenzen möglich, etwa bei Ersatzbeschaffung einer betriebsnotwendigen Liegenschaft innerhalb des Fürstentums oder bei Erbgang/Schenkung.
Liechtenstein bildet aufgrund des MWST-Vertrages mit der Schweiz einen gemeinsamen Mehrwertsteuerraum. Es gelten daher die identischen materiellen Bestimmungen wie in der Schweiz:
Von der Steuer ausgenommen: Grundstücksverkäufe sind gemäss liechtensteinischem Gesetz grundsätzlich von der Steuer ausgenommen.
Option zur Versteuerung: Um eine Vorsteuerkorrektur (die anteilsmässige Rückzahlung von Vorsteuern auf Bau- oder Umbauinvestitionen innerhalb des 20-jährigen Korrekturzeitraums) zu vermeiden, kann zum Normalsatz optiert werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn der Käufer die Liegenschaft für steuerpflichtige Zwecke nutzt.
Meldeverfahren: Bei der Übertragung von Teilvermögen (z. B. einer vermieteten Gewerbeliegenschaft) ist das Meldeverfahren gemäss Art. 38 MWSTG (Liechtensteinisches Mehrwertsteuergesetz) oft nicht nur möglich, sondern zwingend anzuwenden, sofern die Steuer den Betrag von 11'000 CHF übersteigt und beide Parteien im Register der Steuerpflichtigen eingetragen sind.
Nicht jede Gewerbeimmobilie gehört auf den offenen Markt. Für besonders hochwertige Assets, bei laufendem Betrieb oder wenn höchste Vertraulichkeit geboten ist, ist eine diskrete Vermarktung die überlegene Strategie. Wir bieten Ihre Immobilie ausschließlich einem handverlesenen, vorab geprüften und bonitätsstarken Käuferkreis aus unserem exklusiven globalen Netzwerk an. Dies schützt den Wert Ihres Objekts, verhindert ein „Verbrennen" am Markt und führt zu effizienten, zielgerichteten Verhandlungen.

Jeder erfolgreiche Verkaufsprozess beginnt mit einem vertraulichen und strategischen Gespräch. Unsere Beraterinnen und Berater freuen sich darauf, Ihre individuellen Ziele zu verstehen und Ihnen in einer persönlichen Beratung die maßgeschneiderte Verkaufsstrategie für Ihre Immobilie vorzustellen.




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