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Der Begriff des Stockwerkeigentums findet erstmals im Januar 1965 Erwähnung im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB). Es prägt noch heute die Wohnsituation zahlreicher Einwohner in der Schweiz und hat sich sehr gut etabliert.
Das erklärte Ziel war es damals, durch Stockwerkeigentum einem grösseren Teil der Bevölkerung den Erwerb eines Eigenheims zu ermöglichen. Im Gegensatz zu einem freistehenden Haus ist eine Eigentumswohnung in der Regel immer noch günstiger und damit einfacher zu finanzieren. In der Tat ist seit der Einführung des Stockwerkeigentums ein Anstieg der Wohneigentümer auf nahezu 40 Prozent zu beobachten. Stockwerkeigentum ist jedoch nicht nur wegen der Finanzierung eine gute Alternative zum freistehenden Einfamilienhaus. Es schont auch die immer knapper werdenden Landressourcen, welche automatisch zu einer verdichteten Bauweise führen. Das zeigt sich in den steigenden Zahlen an Bauten in Stockwerkeigentum.
Das Wohnen in solch einer Gemeinschaft ist jedoch nicht für alle Menschen gleich geeignet und kann bisweilen zur Herausforderung werden. Darum ist es wichtig, dass man sich im Vorfeld genügend über diese Art des Zusammenlebens informiert.
Disclaimer: Stockwerkeigentum ist eine Lebensform mit verschiedenen Herausforderungen. Es kann sich darum lohnen, sich vor dem Kauf von Stockwerkeigentum ausreichend beraten zu lassen, um genügend über Vor- und Nachteile aufgeklärt zu sein.
Dieser Ratgeber soll Ihre wichtigsten Fragen dazu beantworten, kann aber eine konkrete Beurteilung der spezifischen Situation im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne beraten wir Sie persönlich in Ihrer Angelegenheit. Wenden Sie sich an Ihren Engel & Völkers Immobilienberater, der gerne für Sie da ist.
Wir haben diesen Ratgeber mit der Unterstützung von der Bright Law AG, Zug erstellt. | brightlaw.ch
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