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Exklusiver Hauptflügel eines historischen Schlossensembles!

Haus, Kauf | Deutschland, Baden-Württemberg, Ravensburg
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6.500.000 EUR
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800 m²
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10.000 m²
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Ausstattung und Besonderheiten dieses Hauses

Zum Verkauf steht der eindrucksvolle Hauptflügel eines geschichtsträchtigen Schlossanwesens. Er bildet einen Teil des liebevoll und meisterhaft revitalisierten, denkmalgeschützten historischen Schlossensembles, das eine Verbindung aus aristokratischem Wohnstil vergangener Zeiten und modernstem Komfort bietet. Auf etwa 800 m² erstreckt sich der gegenwärtig von den Eigentümern bewohnte Bereich über drei prächtige Etagen. Hier finden Sie eine Auswahl von Salons mit offenen, historischen Stilkaminen, eine einladende Bibliothek mit offenem Kamin, eine großzügige Landhausküche mit einem anliegenden Speisezimmer, ein exquisites Master-Schlafzimmer sowie fünf Kinderzimmer, jeweils mit eigenem Bad. Das ausgebaute Dachgeschoss beherbergt weitere Schlaf- und Badezimmer.

Im Erdgeschoss eröffnet sich der Wohnbereich zur bezaubernden Gartenterrasse, die mit ästhetischem Charme gestaltet ist. Ein Aufzug bietet Ihnen Komfort von der Tiefgarage aus, der Sie mühelos zu allen drei Wohnebenen führt. Die Möglichkeit der Teilung einer weiteren Wohnung mit rund 150 m² und einem separaten Eingang im 1. Obergeschoss ist technisch vorbereitet und eignet sich ideal für unterschiedliche Generationen. Im Untergeschoss des Hauptflügels finden Sie einen optimal temperierten Gewölbekeller sowie verschiedene Technik- und Abstellräume.

Zu den weiteren herausragenden Merkmalen zählen:

Luxuriöse Ausstattung, die höchsten Ansprüchen genügt.
Stilvolle Kaminöfen, die Gemütlichkeit verströmen.
Antik anmutender Natursteinboden, der Eleganz verleiht.
Klimalounge für angenehme Entspannung.
Gewölbekeller, perfekt zur Aufbewahrung.
Personenaufzug für besonderen Komfort.
Wellnessoase für Ihr Wohlbefinden.
Fußbodenheizung für eine behagliche Atmosphäre.
Großzügige Landhausküche für kulinarische Genüsse.
Swimmingpool, der zu Erholung und Freude einlädt.
Momentan besteht die Gelegenheit, das gesamte Schloss inklusive der hochwertigen Wohnungen im Westflügel als Alleineigentum zu erwerben. Gerne stehen wir Ihnen für detaillierte Informationen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Verkäuferwünschen Vertraulichkeit bezüglich dieses Angebots erwünscht ist. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit in Form eines Liquiditätsnachweises oder Kapitalnachweises erforderlich ist. Wir freuen uns darauf, Ihnen weitere Informationen zu liefern und eine Besichtigung zu arrangieren.


Ravensburg: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die Schlossanlage liegt in Alleinlage im reizvollen Oberschwaben. Auf der Achse zwischen Stuttgart, München und Bodensee, in herrlicher Landschaft und doch am Puls des Lebens. Ulm ist in ca. 25 Minuten erreichbar, der Bodensee/Friedrichshafen (Flughafen) in ca. 30 Minuten, Stuttgart und München mit Ihren Flughäfen in jeweils ca. 1 ½ Stunden, der neue Airport Memmingen in einer ½ Stunde und die herrlichen Skigebiete im Allgäu, in Österreich und der Schweiz in 30-60 Minuten. Der naheliegende Bodensee bietet eine Vielzahl an Wassersportmöglichkeiten in ca. 30-40 Minuten Entfernung.


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Engel & Völkers Ravensburg
  • E u. V Immobilien Bernd Stölzle
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Wael Gadalla
  • Kirchstrasse 9
  • 88212 Ravensburg
  • Tel.: +49751 355 59 80
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E u. V Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Kirchstraße 9
88212 Ravensburg
Tel.: +49 751 3555980
Fax: +49 751 35559820
Internet: www.engelvoelkers.com/ravensburg

Geschäftsinhaber: Bernd Stölzle
Berufsaufsichtsbehörde im Sinne von § 34 c GewO:
Landratsamt 88212 Ravensburg

Steuernummer: 77487/11350
UStIdNr. DE257592119
Finanzamt Ravensburg
Amtsgericht Ravensburg

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Berlin.

Online-Streitbeilegung: http://ec.euorpa.eu/consumers/odr
Mail an: Ravensburg@engelvoelkers.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Energie­informationen


Courtagepassus

Die Courtage in Höhe von 4,76 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden,
E u. V Ravensburg Immobilien (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).


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