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Die entzückende Mini-Maisonette befindet sich in einem denkmalgeschützten Haus im Herzen der Altstadt in unmittelbarer Nähe zum Bohlenplatz. Über einen ruhigen Innenhof eines gepflegten Stadthauses gelangen Sie durch einen hübschen Laubengang zur Wohnung. Durch die zwei Ebenen sind die 23 m² ideal nutzbar und ermöglichen eine charmante Trennung von Schlafen und Wohnen. Holzbalken, knarrende Dielen und bezaubernde, alte Sprossenfenster verleihen dieser Wohnung ihren ganz besonderen Altbau-Flair. Neben einer neuen Küche sowie einem renovierten Badezimmer verfügt sie über einen großen Wohn- und Essbereich mit viel Tageslicht. Ebenfalls sehr praktisch ist der in der Wohnung vorhandene Waschmaschinenanschluss. Die zweite Ebene eignet sich perfekt als Schlafbereich mit einem großen Bett. Gemütlichkeit garantiert! Außerdem bietet die Anlage einen gemeinschaftlichen Hof, einen Garten und einen Grillplatz. Fahrradstellplätze sowie Abstellmöglichkeiten sind ebenfalls vorhanden. Diese Wohnung eignet sich zum Selbstbezug oder auch als wertstabile Kapitalanlage. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Die Wohnung befindet sich im Zentrum von Erlangen. Der Schlossplatz mit seiner wunderschönen Orangerie, der Botanische Garten und der Bohlenplatz sind in unmittelbarer Nähe. Nicht nur im Sommer laden diese Plätze zum Verweilen ein. Von hier spazieren Sie durch die hübschen Gassen der Altstadt zu zahlreichen Märkten, Festen und Kulturveranstaltungen, die Erlangen zu bieten hat. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Zur Friedrich-Alexander-Universität, Siemens und den Universitätskliniken kommen Sie zu Fuß oder mit dem Rad in kürzester Zeit. Die Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn ist durch die zentrale Lage optimal.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.