In einer ruhigen, begehrten Wohngegend, nur wenige Minuten vom Zentrum Starnbergs entfernt, erwartet Sie dieses großzügige Grundstück mit ca. 1.080 m². Es bietet die perfekte Grundlage für die Realisierung Ihres ganz persönlichen Wohntraums in einer naturnahen und etablierten Umgebung. Schon beim Betreten des weitläufigen, eingewachsenen Grundstückes spürt man die besondere Atmosphäre dieses Anwesens. Die optimale Ausrichtung garantiert ein Höchstmaß an Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten. Ein echtes Naturhighlight ist die imposante, ca. 250 Jahre alte Rotbuche, die dem idyllischen Garten einen unverwechselbaren Charakter verleiht und zu jeder Jahreszeit einen herrlichen Anblick bietet. Das Grundstück bietet diverse Optionen für eine Neubebauung im Stile der nachbarschaftlichen Bebauung (§ 34), da laut Bauamt Starnberg der vorhandene B-Plan aus dem Jahre 1948 nicht mehr aussagekräftig ist:
- Neubau eines Einfamilienhauses: Planen Sie Ihr exklusives, individuell gestaltetes Traumhaus mit viel Platz für die ganze Familie
- Neubau eines Doppelhauses: Das gute Flächenpotenzial eignet sich ideal für die Errichtung von zwei modernen Doppelhaushälften (vorbehaltlich der baurechtlichen Prüfung)
Alternativ könnte der solide Altbestand aus den 1950er Jahren durchdacht kernsaniert und durch einen großzügigen Anbau erweitert werden.
Ein echtes Juwel in Starnberg, perfekt für alle, die naturnahes Wohnen mit urbaner Nähe verbinden möchten. Lassen Sie sich vom Charme und Potenzial dieses Grundstückes verzaubern und realisieren Sie Ihr neues Zuhause ganz nach Ihren Vorstellungen.
Besonderheiten auf einen Blick:
- Großzügiges Grundstück mit ca. 1.080 m²
- Bebaubarkeit nach §34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung)
- Ruhige und dennoch zentrumsnahe Lage in Starnberg
- Gepflegtes Grundstück mit altem Baumbestand
- Im Osten des Grundstückes direkter Zugang zu einem Waldstück
Machen Sie sich selbst einen Eindruck von diesem wunderbaren Grundstück bei einer Besichtigung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Wir bitten um Verständnis, dass wir für die tatsächliche baurechtliche Realisierbarkeit keine Gewähr übernehmen können.