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Informationen zur Ferienvermietung auf Mallorca

Wichtige Hinweise und Voraussetzungen

Schöner Meerblick mit Booten und einer Palme

Die Vermietungs-Abteilung von Engel & Völkers Mallorca bietet Ihnen ein breites Angebot an Mietobjekten, das sowohl Langzeitmiete als auch Ferienvermietung umfasst. Dank unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, Ihnen einen professionellen Service zu garantieren. Unser Portfolio beinhaltet hochwertige Fincas, Häuser und Apartments in besten Lagen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gesetzesänderungen und Unsicherheiten

  2. Allgemeine Informationen zur Ferienvermietung

  3. Obligatorische Serviceleistungen

  4. Voraussetzungen für den Erhalt einer touristischen Vermietlizenz

  5. Touristen-Plätze und Kosten

Gesetzesänderungen und Unsicherheiten

Die jüngsten Gesetzesänderungen haben bei Eigentümern viele Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich der Ferienvermietung aufgeworfen. Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zur Ferienvermietlizenz sowie viele nützliche Details zu diesem Thema.

Allgemeine Informationen zur Ferienvermietung

Vermieter von Ferienunterkünften müssen bestimmte Auflagen erfüllen, darunter:

  • Eventuelles Personal muss offiziell angemeldet sein.

  • Steuerliche Abgaben wie Mehrwertsteuer und Ökosteuer müssen entrichtet werden.

  • Gemäß den Richtlinien zur allgemeinen Sicherheit muss die Identität sowie die Aufenthaltsdauer jedes Urlaubsgastes bei der Polizei gemeldet werden.

Gäste müssen sich an öffentliche Regeln und bestehende Hausordnungen (z. B. in Hausgemeinschaften) halten. Bei Verstößen ist der Vermieter verpflichtet, die Gäste aufzufordern, die Ferienunterkunft innerhalb von maximal 24 Stunden zu verlassen.

Alle Räume der Ferienimmobilie müssen für die Gäste zugänglich sein, unabhängig davon, ob diese tageweise oder wochenweise vermietet wird. Es ist nicht erlaubt, ein Objekt zu vermieten, das gleichzeitig von anderen Mietern bewohnt wird.

Immobilien in Mallorca

Engel & Völkers Mallorca

Obligatorische Serviceleistungen

  1. Reinigung vor und während der Vermietung

  2. Bereitstellung und Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern (Standardausstattung)

  3. Pflege und Instandhaltung der Immobilie

  4. Einhaltung weiterer festgesetzter Regelungen

Voraussetzungen für den Erhalt einer touristischen Vermietlizenz

  1. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (inklusive aller notwendigen Dokumente)

    • 1–5 Personen: 1 Badezimmer

    • 6–8 Personen: 2 Badezimmer

    • 9–11 Personen: 3 Badezimmer

    • 12 Personen: 4 Badezimmer

  2. Lage in einer qualifizierten Zone

  3. Keine baulichen Sanktionen oder ähnliche Einschränkungen

  4. Mindestens 5 Jahre alt (nachweisbar mit Bauabnahme, Bewohnbarkeitszertifikat oder Gemeindezertifikat)

  5. Gültiges Bewohnbarkeitszertifikat (gültig für 10 Jahre)

  6. Gültiges Energiezertifikat

    • Mindesteinstufung F für Baujahr vor dem 21.12.2007

    • Mindesteinstufung D für Baujahr nach dem 01.01.2008

  7. Separater Zähler für Strom, Gas, Öl, Wasser etc.

  8. Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Gäste abdeckt (bei Apartments auch Schäden an der Hausgemeinschaft)

  9. Keine Lage in Naturschutzgebieten

  10. Nachweis, dass die Immobilie nie als subventioniert oder preiskontrolliert eingestuft wurde

  11. Brandschutzmaßnahmen, wenn die Immobilie sich in einer Brandrisikozone befindet

  12. Neu: Der eigene Hauptwohnsitz (Haus oder Wohnung) darf maximal 60 Tage im Jahr vermietet werden (mit Nachweis des Hauptwohnsitzes)

  13. Apartments: Vermietung nur, wenn die Hausgemeinschaft dies ausdrücklich erlaubt

  14. Erneuerung der Lizenz nach fünf Jahren (mit erneutem Nachweis)

  15. Erwerb der Touristen-Plätze (Bettenanzahl muss beantragt und bezahlt werden)

Touristen-Plätze und Kosten

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten des Antragstellers

  • Steuernummer

  • Anzahl der gewünschten Betten

Nach Einreichung der Unterlagen stellt die Behörde eine Zahlungsaufforderung aus. Nach Eingang der Zahlung wird die Lizenz erteilt.

Kosten:

  • Einfamilienhaus: 3.500 € pro Bett (Ratenzahlung über 5 Jahre: 700 €/Bett/Jahr)

  • Apartment: 875 € pro Bett (Ratenzahlung über 5 Jahre: 175 €/Bett/Jahr)

  • Hauptwohnsitz (max. 60 Tage/Jahr): 291 € pro Bett (Ratenzahlung über 5 Jahre: 58,33 €/Bett/Jahr)

Beispiel:
Ein Einfamilienhaus mit 8 Betten:

  • 700 € x 8 = 5.600 € pro Jahr

  • Gesamt: 28.000 € über 5 Jahre

Ein Apartment mit 4 Betten:

  • 175 € x 4 = 700 € pro Jahr

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