Unsere Öffnungszeiten
Mo - Fr: 9:00 - 18:00 Uhr
Bereits seit 1961 schränkt die Schweiz den Kauf von Grundstücken durch Ausländer gesetzlich ein. Allerdings wurden die Vorschriften seitdem mehrfach - letztmals 1997 - gelockert. Seitdem sind sie unter dem Namen „Lex Koller“ bekannt. Das gesamtschweizerisch anwendbare Gesetz wird von den Kantonen vollzogen und legt fest, welche Grundstücksgeschäfte für Ausländer bewilligungspflichtig sind.
EU-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung und nachgewiesenem Wohnsitz in der Schweiz können Immobilien in der Schweiz bewilligungsfrei erwerben. Für Ferienwohnungen gibt es kantonal unterschiedliche, bewilligungsfrei erwerbbare Kontingente.
Wir freuen uns Ihnen einen Ratgeber zum "Erwerb von Grundstücken und Wohneigentum in der Schweiz durch Ausländer" zu präsentieren.
Hier ein Einblick in das Inhaltsverzeichnis:
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