Engel & Völkers Lizenzpartner Commercial Berlin > Blog > Die Erbschaft richtig planen

Die Erbschaft richtig planen

Insbesondere Immobilieneigentümer sind dazu aufgerufen, ihren Nachlass frühzeitig zu regeln. Engel & Völkers Commercial in Berlin konnte für eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema einen ausgesprochenen Experten gewinnen. Die Resonanz war überwältigend.


Es ist für viele Eigentümer eines der wichtigsten und emotionalsten Themen überhaupt: Die Rede ist von der Erbschaft, was man seinen Hinterbliebenen nach dem eigenen Tod hinterlässt, wie man die eigene Erbschaft möglichst korrekt und dabei gerecht regelt und wie man es anstellt, dass die zukünftigen Erben aufgrund von Schenkungs- oder Erbschaftsteuern möglichst wenig belastet werden.


Wie wichtig und bewegend das Thema Erben ist, zeigte auch die Informationsveranstaltung „Wie plane ich meinen Nachlass?“ am 19. Januar. Engel & Völkers Commercial hatte Eigentümerinnen und Eigentümer zum „ALICE Rooftop & Garden“ im LIVING BERLIN in der City West geladen und es kamen weit über 300 Interessenten, sodass kein Stuhl frei blieb.


Um der Komplexität fachlich gerecht zu werden, hatte Engel & Völkers Commercial einen echten Experten um einen Fachvortrag gebeten: Der Rechtsanwalt und Notar Philipp J. Scheerans, Partner bei der Kanzlei Wanderer und Partner, führte durch den Abend und stellte sich den zahlreichen Fragen der anwesenden Gäste.


Erben betrifft immer mehr Menschen

Dabei stellte er von Beginn an fest: Die Thematik Erben und Erbschaft betrifft immer mehr Menschen in Deutschland und die Anzahl der Erbschaften und Schenkungen ist stark gestiegen. Pro Jahr werden ca. 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt – Tendenz steigend. Klar sei somit, so Philipp J. Scheerans, dass sich immer mehr Menschen mit diesem Thema beschäftigen müssen und viele Entscheidungen zu treffen hätten. Die wichtigsten Fragen dabei:


  • Wie plane ich die Übertragung von Immobilienvermögen?
  • Wie weiche ich von der gesetzlichen Erbfolge ab?
  • In welchen Fällen ist eine Schenkung sinnvoll?
  • Wie spare ich bei Erbschaft- und Schenkungssteuer?
  • Was ist mit Immobilien im Gesellschaftsvermögen?


Philipp J. Scheerans konnte diese und zahlreiche andere Fragen beantworten. Neben den Grundsätzen der gesetzlichen Erbfolge, verschiedenen Erbschaftskonstellationen und dem Ehegattenerbrecht beziehungsweise Lebenspartnererbrecht sprach er auch über Regelungen von Zugewinn- und Gütergemeinschaften.


Vorsorgemaßnahmen zügig in die Wege leiten

Sein zentraler Appell an die Gäste: „Sollten Sie die gesetzliche Erbfolge nicht wünschen, sollten Sie am besten noch heute oder spätestens morgen Vorsorgemaßnahmen treffen, indem ein Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt oder Immobilien übertragen werden.“ Dazu gehören eine Vorsorgevollmacht, eine Generalvollmacht über das Vermögen, Betreuungsregelungen und auch die Patientenverfügung. Zu den weiteren Vorsorgemaßnahmen gehören das Testament oder ein Erbvertrag sowie die Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts beziehungsweise der Pflichtteilsansprüche.


Doch Obacht! Während viele Dokumente nicht notariell beglaubigt werden müssen, braucht es dies immer, wenn es um Immobilien geht! Die wichtigste frühzeitige Vorsorgemaßnahme ist die sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Durch diese wird durch den späteren Erblasser einem oder mehreren potenziellen Erben bereits zu Lebzeiten ein Vermögenswert zugewendet.


Oder anders gesagt: Man hat es zu Lebzeiten schon in der Hand, eine Immobilie an denjenigen zu übertragen, der die Immobilie auch bekommen soll.


Dabei gibt es Vor- und Nachteile:


Die Vorteile:


  • Erb- und Schenkungssteuer: Stichwort „Freibeträge“
  • Erhalt von Familienvermögen (z. B. das Familienheim)
  • Keine Zersplitterung von Vermögen
  • Eigene Altersvorsorge des Erblassers: vorzeitige Regelung von Bedingungen an Erben zu Lebzeiten des Erblassers, z. B. Verpflichtung zur eigenen Pflege
  • Hilfe für finanziell in Not geratene Familienmitglieder
  • Versorgung von Angehörigen (Bsp.: Gründung von Unternehmen)
  • Kontrolle durch den Erblasser, wer sein Erbe erhält


Die Nachteile:


  • Vermögensgegenstände sind „verloren“, sofern keine flankierenden Regelungen getroffen wurden (Nießbrauch, Rückübertragungsrecht, Veräußerungs- und Belastungsverbot)
  • Widerruf einer Schenkung nur unter besonderen Bedingungen
  • Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen „übergangener“ Erben bei Tod des Übertragenden/Schenkers
  • Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, sich über die Bedingungen der Schenkungssteuer, der Immobilien- und der Nießbrauchübertragung zu informieren.


Vererbung des Familienheims

Schließlich warf Philipp J. Scheerans in seinem Vortrag einen Blick auf einen der häufigsten Fälle: Die Vererbung des Familienheims. „Hier gibt es bei der Vererbung große Unterschiede und es ist fast immer besser, das Familienheim zwischen Eheleuten bereits zu Lebzeiten zu übertragen“, betonte Scheerans.


Dabei gilt: Das Vererben des Familienheims von Ehepartnern beziehungsweise Lebenspartnern ist erbschaftssteuerfrei, wenn


a) das Familienheim durch den Erblasser als Familienheim genutzt wurde und

b) die Weiternutzung durch den Erben (überlebender Ehepartner/Lebenspartner) mindestens zehn Jahre beträgt. Der Wert der Immobilie ist für die Erbschaftssteuerfreiheit nicht maßgeblich.


Auch die Schenkung des Familienheims unter lebenden Ehe- beziehungsweise Lebenspartnern ist schenkungssteuerfrei.


Während seines Vortrags spielte Philipp J. Scheerans zahlreiche Fälle durch. Die vielen Fragen am Ende des Vortrags verdeutlichten aber: Der Beratungs- und Informationsbedarf beim Thema Erbschaft ist riesig. Engel & Völkers Commercial wird auch in der kommenden Zeit weiterhin über das Thema informieren.


Sollten Sie akuten Beratungsbedarf haben, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Experten wenden.

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Commercial Berlin
  • Joachimsthaler Straße 1
    10623 Berlin
    Deutschland
  • Telefon +49 30 203460
    Fax: +49 30 203461346

Öffnungszeiten:

Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media