Die wenigsten Immobilien werden vollständig aus eigenen Mitteln bezahlt. Abgesehen von eventuell fehlendem Eigenkapital ist es eine strategische Entscheidung, die Kaufpreissumme mithilfe von Fremdkapital zu finanzieren.
Liegt die Investitionsrendite (Gesamtkapitalrendite) über dem Fremdkapitalzins, profitieren Sie als Anleger*in von der „Hebelwirkung“ des Fremdkapitals auf die Eigenkapitalrentabilität, dem sogenannten Leverage-Effekt. Dieser ermöglicht z.B. auch, mit einem für ein Objekt ausreichenden Kapitalstock zwei Objekte auf Basis einer soliden Finanzierung zu erwerben.
Zu berücksichtigen sind nicht umlagefähige laufende Nebenkosten, da diese die Rendite senken. Beim Festlegen der Finanzierungssumme sind außerdem die anfallenden Erwerbsnebenkosten zu beachten: Hierzu gehören neben der Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % vom Kaufpreis) die Notariats und Grundbuchkosten (1,5 % vom Kaufpreis) und ggf. eine Provision für das Maklerunternehmen.
Die Laufzeit der Finanzierung hängt mit dem Anlagehorizont (der Haltedauer des Investments) zusammen und beträgt in der Regel 10 bis 20 Jahre. Das heißt nicht, dass Sie das Objekt nach Ablauf der Laufzeit veräußern sollten, sondern vielmehr, dass Sie ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, Ihr Portfolio neu zu strukturieren.
Unabhängig von der vereinbarten Gesamtlaufzeit haben Sie als Privatanleger*in nach Ablauf von 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Bei einer längeren vereinbarten Gesamtlaufzeit profitieren Sie von der Sicherheit des hierfür festgelegten monatlichen Zinses, der jedoch entsprechend höher ausfällt.
Bei welchen Fragen zu diesem Thema können wir Ihnen helfen?
-
Vancouverstraße 2a20457 HamburgDeutschland
-
Telefon +4940361310