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- 7 min. Lesezeit
- 15.08.2026
Immobilie vererben: Das müssen Sie wissen
Was sollten Sie beachten, wenn Sie eine Immobilie vererben möchten?

Knapp die Hälfte der Deutschen besitzt Wohneigentum – doch was passiert nach dem eigenen Tod mit dem Haus, der Eigentumswohnung oder der Ferienimmobilie? Wann fällt beim Vererben von Immobilien Erbschaftssteuer an, und welche Alternativen gibt es? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
Inhaltsverzeichnis
Wie können Immobilien vererbt werden?
Gesamtrechtsnachfolge: Was das beim Vererben von Immobilien bedeutet
Erbschaftssteuer und Freibeträge beim Vererben von Immobilien
Immobilie vererben an eine Erbengemeinschaft: Risiken und Herausforderungen
Pflichtteilsanspruch beim Vererben von Immobilien
Frühzeitig vorsorgen: Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten
Immobilien lassen sich per Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge vererben
Der Nachlass geht als Einheit auf die Erben über. Gezielte Regelungen für einzelne Vermögenswerte sind aber im Testament möglich.
Erbschaftssteuer fällt an, sobald das Erbe den persönlichen Freibetrag übersteigt
Das selbst bewohnte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden
Klare Regelungen im Testament beugen Streitigkeiten in Erbengemeinschaften vor
Eine Schenkung zu Lebzeiten ist eine mögliche Alternative zum klassischen Vererben
Wie können Immobilien vererbt werden?
Nach deutschem Erbrecht gibt es zwei Wege, auf denen Immobilien vererbt werden: durch eine aktive erbrechtliche Verfügung oder über die gesetzliche Erbfolge.
Zur aktiven Verfügung zählen das Einzeltestament, das gemeinschaftliche Testament (z.B. Berliner Testament) und der Erbvertrag. Beim Berliner Testament wird der Ehepartner zunächst Alleinerbe; erst nach dessen Tod erben die Kinder. Alle drei Möglichkeiten geben Ihnen als Immobilienbesitzer die Chance, Ihren Nachlass schon zu Lebzeiten nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie berücksichtigt neben dem Ehepartner auch Verwandte und legt fest, welcher Anteil am Nachlass wem zusteht. Mehrere gesetzliche Erben bilden gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Darauf gehen wir weiter unten ein.
Gesamtrechtsnachfolge: Was das beim Vererben von Immobilien bedeutet
Haben mehrere Personen Anspruch auf einen Erbteil, lässt sich eine Immobilie nicht einfach gezielt an eine einzelne Person vererben. Stattdessen greift die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge: Der gesamte Nachlass geht als Einheit auf die Erben über.
Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie einer bestimmten Person zufällt, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
Teilungsanordnung im Testament: Sie legen fest, an welchen Erben die Immobilie im Rahmen der Nachlassverteilung übergehen soll.
Vorausvermächtnis: Sie räumen einem Erben einen Anspruch auf die Immobilie ein, der über seinen regulären Erbteil hinausgeht.
Testamentsvollstreckung: Eine neutrale Drittperson sorgt dafür, dass Ihr Testament in Ihrem Sinne umgesetzt wird.
Erbschaftssteuer und Freibeträge beim Vererben von Immobilien
Übersteigt das Erbe den persönlichen Freibetrag des Erben, wird in Deutschland Erbschaftssteuer fällig. Gerade bei Immobilien in attraktiver Lage kann der Wert diesen Freibetrag schnell übersteigen.
Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis
Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Erblasser und Erben und danach, ob es sich um einen Erbfall oder eine Schenkung handelt. Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, wird besteuert:
| Personengruppe | Freibetrag im Erbfall | Freibetrag bei Schenkung |
|---|---|---|
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro | 500.000 Euro |
Kinder | 400.000 Euro | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro | 200.000 Euro |
Eltern und Großeltern | 100.000 Euro | 20.000 Euro |
Lebensgefährten, Geschwister, Neffen, Nichten und andere | 20.000 Euro | 20.000 Euro |
Ein wichtiger Hinweis: Die Freibeträge gelten jeweils pro Person und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das macht eine frühzeitige Schenkungsstrategie in manchen Fällen steuerlich attraktiv.
Steuersätze und Steuerklassen
Wird der Freibetrag überschritten, richtet sich der Steuersatz nach Steuerklasse und Höhe des Erbes:
Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): 7 % bis 30 %
Steuerklasse II (Nichten, Neffen, Geschwister, Schwiegerkinder): 15 % bis 43 %
Steuerklasse III (entfernte Verwandte und Nichtverwandte): 30 % bis 50 %
Sonderfall: Das Familienheim steuerfrei vererben
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich eine Immobilie steuerfrei vererben, auch wenn ihr Wert den Freibetrag übersteigt. Das gilt für das sogenannte Familienheim: die Immobilie, in der der Verstorbene zuletzt selbst gelebt hat und die der Lebensmittelpunkt der Familie war. Ferienhäuser oder Ferienwohnungen fallen nicht unter diese Regelung.
Weitere Voraussetzungen:
Der Erbe muss die Immobilie nach dem Erbantritt mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen.
Ist der Erbe ein Kind, das nicht mehr im Haus lebt, muss es innerhalb von sechs Monaten einziehen und die Immobilie anschließend zehn Jahre selbst bewohnen.
Wer vor Ablauf der zehn Jahre auszieht, muss nachträglich Erbschaftssteuer zahlen.
Die Steuerbefreiung gilt nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Die darüber hinausgehende Fläche ist steuerpflichtig.
Immobilie vererben an eine Erbengemeinschaft: Risiken und Herausforderungen
Gibt es mehr als einen Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Gerade bei Immobilien kann das zu erheblichen Konflikten führen, etwa durch unterschiedliche Nutzungsvorstellungen oder Uneinigkeit bei der Nachlassverteilung. Bleiben Streitigkeiten ungelöst, kann die Erbengemeinschaft handlungsunfähig werden, was häufig zu Leerstand und damit zu einem Wertverlust der Immobilie führt.
Typische Streitpunkte in Erbengemeinschaften sind:
| Konfliktfeld | Mögliche Folge |
|---|---|
Uneinigkeit über Eigennutzung vs. Vermietung | Leerstand, Mietausfall, Wertverlust |
Streit über einen geplanten Verkauf | Blockade, erzwungene Teilungsversteigerung |
Unklare Kostentragung für Instandhaltung | Vernachlässigung der Immobilie, Substanzschäden |
Unterschiedliche finanzielle Interessen der Erben | Langwierige Rechtsstreitigkeiten |
Fehlende Kommunikation zwischen Erben | Handlungsunfähigkeit der Erbengemeinschaft |
Ein Testament mit klaren Regelungen, etwa einer Teilungsanordnung oder Testamentsvollstreckung, reduziert das Konfliktrisiko erheblich. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur den Immobilienwert, sondern auch den Familienfrieden.
Teilungsversteigerung – Das sollten Sie wissen:
Können sich Mitglieder einer Erbengemeinschaft nicht einigen, kann jeder einzelne Erbe beim zuständigen Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Die Immobilie wird dann öffentlich versteigert – unter Umständen weit unter dem Marktwert. Eine klare testamentarische Regelung ist daher die beste Vorsorge.
Pflichtteilsanspruch beim Vererben von Immobilien
Haben Sie einen nahen Angehörigen per Testament oder Erbvertrag enterbt, kann dieser unter Umständen einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird ausschließlich als Geldanspruch ausgezahlt. Ein Anspruch auf die Immobilie selbst ergibt sich daraus nicht.
Frühzeitig vorsorgen: Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten
Der Verbleib einer Immobilie muss nicht erst im Todesfall geregelt werden. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, etwa zur Steuerersparnis oder um spätere Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden. Um Ihre eigenen Interessen zu wahren, können Sie im Schenkungsvertrag ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch für sich selbst oder nahestehende Personen festlegen.
Zu beachten: Liegt zwischen der Schenkung und dem Todesfall ein Zeitraum von weniger als zehn Jahren, wird die Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Ausführliche Informationen bietet unser Ratgeber zur Schenkung von Immobilien.

Annika Michelsen
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Am sichersten regeln Sie den Nachlass über ein Testament oder einen Erbvertrag. Berücksichtigen Sie dabei die gesetzliche Erbfolge und mögliche Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger.
Liegt der Immobilienwert unterhalb des persönlichen Freibetrags des Erben, fällt keine Erbschaftssteuer an. Darüber hinaus ist das steuerfreie Vererben von Immobilien möglich, wenn es sich um das selbst bewohnte Familienheim handelt und der Erbe, Ehepartner oder Kind, die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnt.
Ja. Ein privates Testament ist ohne Notar rechtsgültig, wenn es vom Erblasser vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist. Ort und Datum sollten zur Vermeidung von Unklarheiten ergänzt werden.
Als Erbe einer Immobilie benötigen Sie einen Erbschein, um eine Änderung des Grundbucheintrags zu veranlassen. Prüfen Sie außerdem, ob Erbschaftssteuer anfällt. Planen Sie einen Verkauf der geerbten Immobilie, kann außerdem die Spekulationssteuer anfallen.
Das Wohnrecht erlaubt einer Person, die Immobilie selbst zu Wohnzwecken zu nutzen. Der Nießbrauch geht weiter: Er berechtigt zusätzlich dazu, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Nießbrauch ist damit das umfangreichere Recht und bietet der begünstigten Person deutlich mehr Gestaltungsspielraum.
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