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Notarbeauftragung und Übergabe: So geht es nach der Kaufpreiseinigung weiter

Sie haben Ihre Traumimmobilie in den Elbvororten gefunden oder ideale Käufer für Ihre hochwertigen Immobilien in Hamburg HafenCity? Um nach der Kaufpreiseinigung den Verkauf abzuschließen, ist die Beurkundung vor dem Notar erforderlich. Der beauftragte Notar setzt einen Kaufvertragsentwurf auf. Im Notartermin unterschreiben Käufer und Verkäufer dann diesen Vertrag. Nach erfolgter Zahlung erfolgt die Freigabe durch den Notar und die Übergabe der Immobilie. Was so einfach klingt, birgt die eine oder andere bürokratische Hürde. Damit Sie reibungslos Ihre Immobilie verkaufen in Hamburg, geben wir Ihnen weitere Tipps für den Ablauf. Andere Ratgeber und Informationen rund um die Immobilien in Hamburg entlang der Elbe finden Sie hier:

Die Notarbeauftragung: Wie beauftragen Sie einen Notar und wer wählt ihn aus?

In der Regel wählt der Käufer den Notar aus, denn er zahlt die Immobilie und sollte daher den Notar seines Vertrauens nutzen können. Sie können aber selbstverständlich auch den Notar des Verkäufers wählen. Bei der eigenen Auswahl ist nur zu beachten, dass Notare für bestimmte Amtsbezirke zugelassen sind und darüber hinaus nicht tätig sein dürfen. Rechtlich gesehen haben alle Notare die gleiche Voraussetzung. Sie beurkunden alle Arten von Verträgen und das zum gesetzlich geregelten Honorar. Häufig spielen jedoch der Standort oder die Sympathie eine große Rolle. Der Notar sollte in der Lage sein, Ihnen den Kaufvorgang und die Beurkundung verständlich zu erklären. Fragen Sie Freunde oder Kollegen, die bereits eine Immobilie gekauft haben nach deren Erfahrungen mit ihrem Notar. Alternativ gibt das Internet Auskunft über die Hamburger Notare wie beispielsweise notar.de, die offizielle Website der Bundesnotarkammer. Selbstverständlich kennen unsere Immobilienmakler aus ihrer täglichen Arbeit viele Notare und geben Ihnen gerne Empfehlungen. Sie haben Ihre Immobilie noch nicht gefunden? Dann senden Sie uns Ihren Suchauftrag Elbe zu oder finden Sie sie vielleicht auf den folgenden Seiten:

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Der notarielle Kaufvertragsentwurf: Inhalt und Änderungen

Haben Sie sich auf einen Notar geeinigt und ihn beauftragt, erstellt er nach den gemachten Angaben von Käufer und Verkäufer einen Kaufvertragsentwurf. Eilt der Kauf, verfassen gut organisierte Notare den Entwurf innerhalb von 24 Stunden. Viele Banken möchten diesen Kaufvertragsentwurf prüfen, bevor sie eine Finanzierungszusage geben. Per Gesetz haben Sie 14 Tage Zeit, den Kaufvertragsentwurf zu prüfen und dem Notar Änderungswünsche am besten schriftlich mitzuteilen. Sollte eine der Parteien den Vertrag letztendlich nicht unterschreiben, so ist das Honorar an den Notar dennoch zu bezahlen. Zahlungspflichtig ist derjenige, der den Notar beauftragt hat. Haftbar sind jedoch beide Parteien: Kann also beispielsweise der Käufer nicht für die Kosten aufkommen, so ist der Verkäufer zahlungspflichtig. Folgende Positionen und Daten sollten im Kaufvertragsentwurf korrekt enthalten sein:

  • Persönliche Daten von Käufer und Verkäufer

  • Detaillierte Angaben zur Immobilie, wie Größe, Ausstattung und Grundbucheintrag

  • Eventuell übernommenes Inventar

  • Bei vorhandenen Grundpfandrechten muss die Löschung oder Übernahme geregelt sein

  • Die Höhe des Kaufpreises

  • Die Zahlungsweise und Zahlungsfrist für den Käufer

  • Zeitpunkt der Übergabe und des Eigentumsübergangs

  • Eventuelle Sanierungsmaßnahmen, die der Verkäufer vor dem Kauf oder bis zur Übergabe fertigstellen muss

  • Gegebenenfalls Festlegung der Maklergebühren

Notartermin: Erforderliche Dokumente beschaffen, Ablauf Notartermin und Zahlung

Sind Käufer und Verkäufer mit dem Kaufvertragsentwurf einverstanden, vereinbaren sie einen Beurkundungstermin. Dieser kann nach Ablauf der 14 Tage erfolgen, auf Wunsch des Käufers aber auch schneller. Wichtig ist, dass Sie als Käufer spätestens jetzt die Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank beantragen. Neben dem Kaufvertragsentwurf fordern Banken dafür Unterlagen wie eine Flurkarte, einen Grundbuchauszug, bemaßte Grundrisse, eine Baubeschreibung und bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, Aufteilungspläne, Höhe der Rücklagen und eventuelle weitere Angaben zum Objekt. Liegt die Finanzierungsbestätigung beim Notar vor, erfolgt der Notartermin. Hierbei liest der Notar den Kaufvertrag vor und gibt beiden Parteien die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ist alles zur beiderseitigen Zufriedenheit, unterschreiben Verkäufer und Käufer den Vertrag. Der Notar prüft alle Unterlagen, trägt eine Vormerkung in das Grundbuch ein und fordert Sie anschließend zur Zahlung auf. Vergessen Sie nicht, der Gebäudeversicherung nach Unterzeichnung des Vertrages den Eigentümerwechsel mitzuteilen.

Die Übergabe: Wie, wann und wo findet die Übergabe statt?

Nach vollständiger Zahlung und Freigabe durch den Notar erfolgt die Übergabe der Immobilie. Dabei sind der Käufer und Verkäufer oder deren Vertreter wie der Makler anwesend. Mithilfe eines detaillierten Übergabeprotokolls bestätigen alle Parteien den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Übergang der Immobilie. Dies übernimmt beispielsweise Ihr erfahrener Immobilienmakler in Hamburg Altona oder andernorts in Hamburg als neutraler Immobilienexperte. Damit schließen Sie den Verkaufsprozess ab. Der Notar übernimmt im Anschluss die Grundbucheintragung. Ist diese erledigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht auf die Gebäudeversicherung des Verkäufers und können eine eigene Versicherung abschließen. Im Übergabeprotokoll stehen beispielsweise folgende Angaben:

  • Anzahl der übergebenen Schlüssel

  • Zählerstände für Strom, Wasser, Gas (Ummeldung erforderlich)

  • Regelung der Müllabfuhr

  • Übergabe von Dokumenten und Gebrauchsanleitungen

  • Übertragung von Versicherungspolicen

  • Noch zu erledigende Tätigkeiten seitens des Verkäufers

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