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Engel & Völkers MC Berlin-Brandenburg
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W-02LR0H – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Anna Kraft
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
2Badezimmer
2Wohnfläche
260 m²Gesamtfläche
260 m²Zustand
TopBaujahr
1909Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
115.21 kWh/m²aCharlottenburg-Wilmersdorf ist der gefragteste Stadtteil in der City-West. Dank seiner zentralen Lage, der guten Verkehrsanbindungen und der perfekten Infrastruktur gehört das Viertel zwischen Kurfürstendamm und Kantstraße zu den begehrtesten Lagen der City-West. Die Ulmenbäume tauchen diese Straße schon früh im Jahr in ein grünes Blätterkleid. Lietzenseepark und Stuttgarter Platz sind echte Magneten und fußläufig zu erreichen. Hier laden Boutiquen, Cafés und Restaurants, Kinos und Theater zum Flanieren und Verweilen ein. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr könnte besser nicht sein. Den Flughafen BER erreichen Sie über die nahe Stadtautobahn und den Bahnhof Charlottenburg in etwa 30 Minuten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.