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Steuern sparen im Eigenheim? Mit diesen 4 Tipps sparen Sie jetzt!

Haben Sie sich zum ersten Mal ein Eigenheim gekauft und möchten nun die Steuererklärung als Liegenschaftsbesitzer*in ausfüllen? Wussten Sie, dass Sie da viel Geld sparen können? Wir verraten Ihnen, wie viel Abzüge Sie geltend machen können und wo Sie besonders viel an Steuern einsparen können.  


In der Schweiz ist es jedes Jahr Ende März wieder so weit: Die Abgabe der jährlichen Steuererklärung steht an. Als Immobilieneigentümer*in  haben Sie einige Möglichkeiten, Ihre Steuerbelastung zu optimieren und viel Geld zu sparen.


1. Eigenmietwert und Hypothekarzinsen

Bei selbstbewohntem Wohneigentum wird ein fiktiver Eigenmietwert berechnet, welcher als zusätzliches Einkommen versteuert werden soll. Obwohl Sie damit das steuerbare Einkommen erhöhen, können Sie auf die Höhe des Eigenmietwerts Einfluss nehmen. Bei der Schätzung des amtlichen Wertes lohnt es sich, das Protokoll zu prüfen und Einsprache zu erheben, wenn Sie mit der Bewertung der Liegenschaft nicht einverstanden sind.


Die Hypothekarzinsen können Sie dagegen vollumfänglich abziehen. Im besten Fall wird der Eigenmietwert durch die Schuldzinsen wieder ausgeglichen, was aber bei der heutigen Zinslage immer noch in den meisten Fällen unwahrscheinlich ist.


2. Unterhaltsabzüge für werterhaltende Arbeiten

Haben Sie die Wände neu gestrichen, den Kühlschrank ersetzt oder Ihre alte Heizung ausgetauscht? Für Arbeiten und Investitionen, die den Wert der Immobilie erhalten, dürfen Sie den vollen Betrag zum Abzug bringen. Falls Sie in einem Neubau wohnen und noch keine grossen Investitionen tätigen müssen, können Sie den Pauschalabzug geltend machen. In der Regel ist dieser Pauschalabzug etwa 10 % des Eigenmietwerts. Bei grösseren Renovationsplänen lohnt es sich, diese effektiv abzurechnen und auf zwei Jahre zu verteilen, um die Steuerprogression am meisten zu senken. 


Wichtig zu wissen ist, dass wertvermehrende Arbeiten wie beispielsweise ein Anbau oder ein neuer Wintergarten nicht abzugsfähig sind. Einzige Ausnahme bilden energiesparende und umweltschützende Investitionen. Wenn Sie die alte Ölheizung gegen eine nachhaltigere Luft-Wärme-Pumpe ersetzen oder Energiesparfenster einbauen lassen, dürfen Sie diese Kosten von den Steuern abziehen, obwohl sie grundsätzlich den Wert Ihrer Immobilie steigern.


3. Amortisationen

Aus steuerlicher Sicht lohnt sich die indirekte Amortisation langfristig mehr als die direkte. Bei der indirekten Amortisation können Sie über mehrere Jahre die Einzahlungen in Ihr Säule-3a-Konto von den Steuern abziehen. Zudem zahlen Sie jedes Jahr gleich viele Hypothekarzinsen, welche Sie auch von den Steuern abziehen können. Bei der direkten Amortisation sinkt zwar Ihre Hypothekarzinsbelastung, aber die Steuerbelastung steigt mit jedem Jahr, weil sie weniger abziehen können.


4. Versicherungsprämien, Verwaltungskosten und kantonale Unterschiede

Prüfen Sie unbedingt, welche weiteren Abzüge in Ihrem Wohnkanton zulässig sind. In vielen Kantonen können Sie nämlich die Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung, die Verwaltungskosten oder Einzahlungen in den Erneuerungsfond bei Stockwerkeigentum von den Steuern abziehen.


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