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  • von Bluedog

Ein Haus in Italien kaufen: Der komplette Leitfaden

Italien ist ein zunehmend begehrtes Land für seine einzigartigen Orte, seine Traumresidenzen und seine hohe Lebensqualität.

Ein lächelndes Paar sitzt mit einem Immobilienmakler am Tisch und bespricht und unterzeichnet Dokumente für den Kauf eines Hauses. Im Vordergrund symbolisiert ein Hausmodell die Immobilientransaktion. Die Umgebung ist hell und modern, mit einem Laptop und einer dekorativen Pflanze auf dem Tisch.

Italien ist reich an kulturellen und historischen Schätzen, mit faszinierenden Städten, einzigartigen Landschaften und atemberaubenden Panoramen. Es ist nicht schwer vorstellbar, dass viele Menschen ein Haus in Italien kaufen möchten – sei es für den Urlaub oder als festen Wohnsitz. Der Kauf einer Immobilie in Italien ist eine hervorragende Investition, sowohl für den Eigengebrauch als auch zur Vermietung. Hier ist ein Leitfaden mit den wichtigsten Informationen für ausländische Staatsbürger, die ein Haus in Italien erwerben möchten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer hat das Recht, in Italien ein Haus zu kaufen?

  2. Erforderliche Dokumente für den Hauskauf in Italien

  3. Offizieller Übersetzer

  4. Hauskauf aus dem Ausland: Wie erfolgt die Bezahlung?

  5. Kauf mit einer ausländischen Hypothek

  6. Steuervergünstigungen für den Kauf einer Erstwohnung

Wer hat das Recht, in Italien ein Haus zu kaufen?

EU-Bürger (Europäische Union) haben dieselben Rechte wie italienische Staatsbürger und können ohne Einschränkungen Immobilien in Italien erwerben. Dasselbe gilt für Bürger der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) und Staatenlose, die seit mehr als drei Jahren in Italien leben.

Bürger, die nicht in diese Kategorien fallen, können ein Haus in Italien kaufen, wenn sie sich dort legal aufhalten. Wer weder in Italien lebt noch EU- oder EFTA-Bürger ist, kann nur dann eine Immobilie erwerben, wenn es ein bilaterales Abkommen zwischen seinem Heimatland und Italien gibt oder wenn das Prinzip der Gegenseitigkeit gilt. Das bedeutet, dass italienische Staatsbürger in dem betreffenden Land ebenfalls Immobilien kaufen dürfen.

Erforderliche Dokumente für den Hauskauf in Italien

Jeder Käufer, unabhängig von seiner Herkunft, benötigt bestimmte Dokumente, um eine Immobilie in Italien zu erwerben. Dazu gehört in erster Linie die italienische Steuernummer (Codice Fiscale), die von der italienischen Steuerbehörde ausgestellt wird. Aufenthaltsberechtigte müssen zudem ihre Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte vorlegen. Nicht in Italien lebende Käufer benötigen stattdessen einen gültigen Reisepass oder gleichwertige Reisedokumente.

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Offizieller Übersetzer

Eine der größten Herausforderungen für ausländische Käufer beim Immobilienkauf in Italien sind die bürokratischen und sprachlichen Hürden. Wenn der Käufer angibt, die italienische Sprache ausreichend zu verstehen, kann der Kaufvertrag direkt abgeschlossen werden. Andernfalls muss das Dokument von einem offiziellen Übersetzer in die Muttersprache des Käufers übersetzt werden. Alternativ kann der Notar die Übersetzung übernehmen, sodass kein externer Übersetzer erforderlich ist.

Hauskauf aus dem Ausland: Wie erfolgt die Bezahlung?

Die einfachste Möglichkeit für einen ausländischen Käufer ist die Eröffnung eines Bankkontos in Italien, auf das die erforderliche Summe für den Kauf eingezahlt wird. Falls der Käufer noch kein Konto in Italien hat, kann er eines eröffnen und das Geld dorthin überweisen, vorausgesetzt, es gibt in seinem Herkunftsland keine Beschränkungen für solche Transaktionen. Falls der Käufer kein italienisches Bankkonto eröffnen möchte, kann das Geld über ein Treuhandkonto beim Notar hinterlegt werden.

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Kauf mit einer ausländischen Hypothek

Der Kauf einer Immobilie in Italien mit einer ausländischen Hypothek ist technisch möglich, kann jedoch zusätzliche Kosten und bürokratische Hürden mit sich bringen. Die einfachste Lösung ist, eine italienische oder eine in Italien ansässige Bank zu wählen. Dies erleichtert vor allem die notwendigen Verfahren, insbesondere die Immobilienbewertung, die für die Kreditbewilligung erforderlich ist.

Steuervergünstigungen für den Kauf einer Erstwohnung

Der italienische Staat gewährt Steuervergünstigungen für den Kauf einer sogenannten „Erstwohnung“ (prima casa), also einer Immobilie, die als Hauptwohnsitz genutzt wird. Dazu gehören reduzierte Register-, Hypotheken- und Katastersteuern. Wer die Erstwohnung über eine Hypothek finanziert, kann zudem die gezahlten Zinsen von der Einkommenssteuer absetzen. Diese Vergünstigungen stehen auch ausländischen Käufern zu, sofern sie die gleichen Bedingungen wie italienische Bürger erfüllen.

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