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Engel & Völkers Bonn
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W-02U3Q4 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Veronika Seitler-Käfer
EV Bonn Immobilien Spohr e.K.
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
124 m²Grundstücksfläche
366 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
1Baujahr
1962Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
FernwärmeArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
150.9 kWh/m²aDer Bungalow befindet sich in Bonn-Lengsdorf innerhalb einer kleinen Bungalowsiedlung. Der beliebte Stadtteil bietet eine hervorragende Infrastruktur. Neben Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen, befinden sich Einkaufsmöglichkeiten aller Art, Arztpraxen, Restaurants sowie ein breites Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten vor Ort. Die Bonner Innenstadt und der Hauptbahnhof sind bequem in kurzer Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem PKW erreichbar. Lengsdorf verfügt über eine eigene Autobahnauffahrt auf die BAB 565, die eine schnelle Anbindung in Richtung Köln und an die überregionalen Autobahnen gewährleistet.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Moltkestr. 28, 53173, Bonn
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.