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Hausverkauf Vertrag – das sollten Sie beachten

Um den Eigentümerwechsel einer Immobilie zu ermöglichen wird der Hausverkauf Vertrag benötigt. Gleichzeitig wirft ein solcher Kontrakt meist viele Fragen bei Käufern und Verkäufern auf. Schließlich ist der Verkauf einer Immobilie für die Wenigsten ein alltägliches Unterfangen. Umso wichtiger ist es, dass der Vertrag für den Hausverkauf mit entsprechender Sorgfalt erstellt und für alle beteiligten Parteien verständlich aufbereitet wird. Im Folgenden erklären wir deshalb vorab zentrale Fragen zum Kaufvertrag einer Immobilie.

Wer setzt den Vertrag beim Hausverkauf auf?

Damit ein Hausverkauf rechtskräftig ist, muss der dazugehörige Kaufvertrag notariell beglaubigt sein. Aus diesem Grund spricht man im Allgemeinen auch von einem Notarvertrag. Der Notar, der den Vertrag für den Hausverkauf erstellt, fungiert genau wie der zuständige Immobilienmakler als neutraler Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Dies garantiert beiden Parteien, dass der Vertrag juristisch konform ist und sowohl Käufer als auch Verkäufer an ihre Rechte und Pflichten gebunden sind. Es gilt: Ohne Notar ist ein Hausverkauf juristisch nicht möglich.

Wann wird der Vertrag für den Hausverkauf benötigt?

Der Vertrag für den Hausverkauf liegt dem Käufer und Verkäufer nicht erst bei der Unterzeichnung vor. Zunächst wird der Notar einen Vorvertrag erstellen, der beiden Parteien vorab zugesandt wird. Um einen solchen Entwurf aufsetzen zu können, benötigt der Notar deshalb Informationen zu den ausgehandelten Vertragsmodalitäten: Dazu zählen beispielsweise der Kaufpreis, das Übergabedatum oder die Zahlungsfrist. Darüber hinaus erhält der Notar alle Unterlagen der Immobilie, die für das Aufsetzen des Kaufvertrages notwendig sind. Um die rechtzeitige Übergabe dieser Daten kümmert sich der Immobilienmakler. 

Damit sich Käufer und Verkäufer im Vorfeld mit dem Inhalt des Vertrages für den Hausverkauf auseinandersetzen können, sieht der Gesetzgeber eine Frist von zwei Wochen vor Unterzeichnung vor. Sollten die Vertragspartner zwei Wochen vor der Unterschrift noch keinen Vorvertrag erhalten haben, müssen hierfür Gründe in der Niederschrift angegeben werden. Durch diese Regelung soll übereilten Immobiliengeschäften entgegengewirkt und unerfahrene Käufer als auch Verkäufer geschützt werden. Entspricht der Vorvertrag den ausgehandelten Modalitäten, kann der Kontrakt im Rahmen des Notartermins unterschrieben werden.

Checkliste: Was beinhaltet der Kaufvertrag einer Immobilie?

Ein Großteil des Vertrages für den Hausverkauf besteht in der Regel aus standardisierten Formulierungen. Diese werden um die ausgehandelten Vereinbarungen und die individuellen Eigenschaften der Immobilie ergänzt. Folgende Angaben sind obligatorisch:

  • Name und Anschrift: Selbstverständlich enthält der Vertrag für den Hausverkauf die Kontaktdaten der beteiligten Vertragsparteien.

  • Kaufgegenstand: Dieser Abschnitt enthält Informationen zur Immobilie, wie zum Beispiel die Gebäudefläche, Nutzungsrechte oder etwaige Belastungen durch Hypotheken. Diese Informationen stammen aus dem Grundbuch. 

  • Ausstattung: Verfügt die Immobilie über einen Wintergarten? Oder einen Swimmingpool? Wird eventuelles Mobiliar zusammen mit der Immobilie verkauft? Solche und ähnliche Informationen finden sich in diesem Abschnitt des Kaufvertrages. 

  • Objektzustand: Hier wird aufgeführt, in welchem baulichen Zustand sich die Immobilie befindet. Besonders wichtig ist dies, um eventuelle Mängel vertraglich festzuhalten. 

  • Gewährleistungshaftung: In diesem Abschnitt sichert der Verkäufer zu, dass ihm keine versteckten oder offensichtlichen Mängel an der Immobilie bekannt sind er und keine Haftung für später entdeckte Mängel übernimmt. 

  • Aufteilung der Nebenkosten: Dieser Abschnitt des Kaufvertrags beschreibt, wie die Nebenkosten des Hausverkaufs zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Zu den Nebenkosten zählen beispielsweise die Maklerprovision, die Notarkosten oder die Grundbuchkosten.

  • Finanzen: Dieser Teil des Vertrages regelt finanzielle Aspekte wie den Kaufpreis, den Zahlungstermin und die Zahlungsmodalitäten. 

  • Übergabetermin: Hier wird festgehalten, wann die Immobilie vom Verkäufer an den Käufer übergeben wird. In der Regel ist der Immobilienmakler bei diesem Termin ebenfalls anwesend.

Zusammenfassung: Der Weg zum Vertrag beim Hausverkauf

Vorbereiten des Kaufvertrages:

  • ​Aushandeln des Verkaufspreises

  • Einigung zwischen Käufer und Verkäufer hinsichtlich Vertragsmodalitäten

  • Einreichen von Unterlagen beim Notar

Abschluss des Kaufvertrages 

  • Der Notar liest den Kaufvertrag beiden Parteien vor und erläutert ggf. Inhalte

  • Unterzeichnung des Vertrags durch Käufer und Verkäufer

Nach dem Unterzeichnen

  • Vorbereitung der Immobilienübergabe

  • Der Notar veranlasst Eigentümerwechsel im Grundbuch und informiert das Finanzamt über den Kauf

Haben Sie weitere Fragen zum Vertrag beim Hausverkauf? Unsere erfahrenen Immobilienmakler beraten Sie kompetent und führen dadurch den Verkauf Ihrer Immobilie zum Erfolg. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!

  • Disclaimer/Haftungsausschluss:

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