Zum Verkauf steht ein ca. 782 m² großes Grundstück in Esslingen-Krummenacker mit einem bestehenden Abrissobjekt. Aufgrund des baulichen Zustands steht insbesondere die Möglichkeit eines Abrisses und einer anschließenden Neubebauung im Vordergrund. Das vorhandene Gebäude ist somit nicht als klassisches Sanierungsobjekt zu betrachten, sondern bietet vielmehr die Chance, das Grundstück durch einen Neubau nach individuellen Vorstellungen neu zu gestalten. Das Grundstück bietet damit vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und eignet sich sowohl für Projektentwickler als auch für private Bauherren, die hier ihre individuellen Vorstellungen einer Neubebauung realisieren möchten.
Für das Grundstück liegt ein Bebauungsplan vor, der interessante bauliche Möglichkeiten eröffnet. Das Grundstück ist als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen und somit grundsätzlich für eine Wohnnutzung vorgesehen. Der Bebauungsplan ermöglicht eine Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen. Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 erlaubt eine Überbauung von bis zu 25 % der Grundstücksfläche. Bei 782 m² entspricht dies einer rechnerischen Grundfläche von bis zu ca. 195,5 m². Die Geschossflächenzahl von 0,5 ermöglicht eine Geschossfläche von bis zu ca. 391 m², vorbehaltlich der konkreten Festsetzungen und der baurechtlichen Prüfung. Die festgesetzte offene Bauweise sieht eine Bebauung mit seitlichen Grenzabständen vor.
Das Grundstück bietet durch seine Größe von ca. 782 m², die ausgewiesene Wohnnutzung und die vorhandenen baurechtlichen Rahmenbedingungen eine interessante Grundlage für die Entwicklung eines neuen Wohnobjekts. Je nach Planung und Genehmigungsfähigkeit sind verschiedene Wohnkonzepte denkbar.
Hinweis: Die Angaben zu den baulichen Möglichkeiten basieren auf den vorliegenden Informationen zum Bebauungsplan. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit, zur Zulässigkeit eines Abrisses sowie zu Art und Umfang einer möglichen Neubebauung kann ausschließlich durch die zuständige Baubehörde bzw. im Rahmen einer konkreten Bauvoranfrage oder Baugenehmigung getroffen werden.