Wie werden die Mietflächen definiert - und wie werden sie berechnet?

Es gibt zwei Standards für die Berechnung der Mietfläche Ihres neuen Büros. Die meisten gewerblichen Mietverträge werden auf der GIF-Basis erstellt, durch die der künftige Mieter schnell erkennt, welche Fläche er tatsächlich mietet. Die Berechnung nach DIN-Norm ermöglicht dagegen eine detailliertere Aufschlüsselung der einzelnen Mietflächen, was in einigen Fällen von Vorteil sein kann. 


Im Gegensatz zur Mietflächenermittlung von Wohnraum sind im gewerblichen Bereich auch Ausnahmen bzw. individuelle Lösungen zulässig. In diesem Fall können die entsprechenden Berechnungsgrundlagen erhebliche Abweichungen aufweisen.

Flächenarten nach GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung):

  • MF/G-0 sind keine Mietflächen (z.B. Schornsteine oder Aufzugsschächte)
  • MF/G-1 sind für einen Mieter exklusiv zu nutzende Flächen
  • MF/G-2 sind gemeinschaftlich zu nutzende Flächen (z.B. ein von zwei Mietern gemeinsam genutzter Empfang)


Flächenarten nach DIN-Norm 277:

  • Nutzungsfläche: Büroräume, Archiv, Küche, Stellplätze usw. Technikfläche: Fernmeldetechnik, Aufzugsschächte, Heizungsanlagen usw.
  • Verkehrsfläche: Treppen, Flure, Foyers usw.
  • Konstruktions-Grundfläche: Außen-/ Innenwände, Stützen usw.

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