• 1 min. Lesezeit
  • 16.03.2026

Berechnung der Grundsteuer in NRW verständlich erklärt

Wie Sie die Grundsteuer für Ihr Grundstück in 3 Schritten selbst berechnen und worauf Sie achten sollten

Gehry buildings in Düsseldorf at the waterfront under a clear blue sky. Boats are docked along the riverbank.

Als Eigentümer einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks sind Sie zur Zahlung der Grundsteuer an Ihre Kommune verpflichtet. Seit 2025 nutzt das Bundesland Nordrhein-Westfalen die neue Formel des Bundes zur Grundsteuerberechnung. Was das für Sie bedeutet, wie Sie selbst die Grundsteuer in NRW berechnen können und wann das überhaupt sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze

  2. Was ist die Grundsteuer und wann sollten Sie die Grundsteuer in NRW berechnen?

  3. Formel zur Berechnung der Grundsteuer in NRW

  4. Den Grundsteuerwert für ein Grundstück in NRW ermitteln

  5. Berücksichtigung der Steuermesszahl

  6. Hebesatz der Gemeinde

  7. Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer in NRW

  8. Fazit zur Berechnung der Grundsteuer in NRW

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berechnung der Grundsteuer in NRW erfolgt seit 2025 nach dem Bundesmodell mit der Formel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.

  • Die Steuermesszahl beträgt 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für alle anderen Grundstücke.

  • Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbstständig fest – einige Gemeinden nutzen einen differenzierten Hebesatz für Wohngrundstücke.

  • Die Grundsteuer wird jährlich berechnet, ist jedoch in der Regel quartalsweise fällig.

Was ist die Grundsteuer und wann sollten Sie die Grundsteuer in NRW berechnen?

Die Grundsteuer betrifft alle Eigentümer von Grundstücken, egal ob diese bebaut sind und wie sie genutzt werden. Sie wird quartalsweise an die zuständige Kommune abgeführt. Besitzen Sie Immobilien als Kapitalanlage und vermieten diese, ist eine Umlegung der Grundsteuer auf Ihre Mieter möglich. Das Finanzamt berechnet die Höhe der Grundsteuer für jedes Grundstück. Sie erhalten im Anschluss einen Grundsteuerbescheid, weshalb Sie die Grundsteuer in NRW nicht selbst berechnen müssen.

Sinnvoll kann das jedoch in folgenden Situationen sein:

  • Vor einem geplanten Grundstücks- oder Immobilienkauf in NRW

  • Zur Festsetzung der Nebenkosten bei Vermietung

  • Zur Prüfung eines Bescheids

  • Übrigens bieten wir mit unserem Budgetrechner eine praktische Hilfestellung zur finanziellen Planung eines Immobilienkaufs.

Formel zur Berechnung der Grundsteuer in NRW

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen nutzt seit 2025 das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer. Dazu wird folgende Formel angewandt:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Was die einzelnen Faktoren bedeuten und wie Sie diese berechnen oder ermitteln, erklären wir hier.

Den Grundsteuerwert für ein Grundstück in NRW ermitteln

Der erste Schritt, um die Grundsteuer in NRW berechnen zu können, ist die Ermittlung des Grundsteuerwerts. Diese Aufgabe übernimmt Ihr zuständiges Finanzamt und lässt Ihnen dazu einen Bescheid zukommen. Hierbei werden die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert sowie die Art und das Alter des Gebäudes berücksichtigt.

Berücksichtigung der Steuermesszahl

Den festgesetzten Grundsteuerwert multiplizieren Sie mit der Steuermesszahl. Hierbei ist darauf zu achten, ob es sich um ein Wohngrundstück oder ein anderweitig genutztes Grundstück handelt:

  • Für Wohngrundstücke gilt die Steuermesszahl 0,31 Promille.

  • Für alle anderen Grundstücke ist der Wert von 0,34 Promille anzuwenden.

Hebesatz der Gemeinde

Die Berücksichtigung des Hebesatzes ist der letzte Schritt, wenn Sie die Grundsteuer in NRW berechnen möchten. Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz für die Grundsteuer selbstständig fest. Sie können ihn daher direkt bei Ihrer Gemeinde erfragen oder selbst online recherchieren. Einige Gemeinden nutzen die Möglichkeit, einen differenzierten Hebesatz anzuwenden. Für Wohngrundstücke gilt dann ein anderer Hebesatz als für andere Grundstücksarten.

Sie multiplizieren abschließend Ihr bisheriges Rechenergebnis mit dem Hebesatz und erhalten so die Höhe der Grundsteuer. Diese gilt pro Jahr, wird jedoch in der Regel anteilig pro Quartal fällig.

Grundsteuer berechnen für Dortmund, Köln und Co.: Beispiele für den Hebesatz in NRW 2026

  • Dortmund: einheitlicher Hebesatz von 800 %

  • Köln: einheitlicher Hebesatz von 550 %

  • Düsseldorf: einheitlicher Hebesatz von 374 %

  • Duisburg: einheitlicher Hebesatz von 1.169 %

Hinweis: Die Hebesätze können sich kurzfristig ändern. Einige Städte in NRW haben ihre Hebesätze für 2026 angepasst oder sind vom differenzierten zum einheitlichen Hebesatz zurückgekehrt – unter anderem infolge eines Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Dezember 2025. Wir empfehlen, den aktuellen Hebesatz direkt bei Ihrer Gemeinde zu erfragen.

Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer in NRW

In unserem beispielhaften Grundsteuer-Rechner für NRW gehen wir davon aus, dass Sie ein Grundstück in Köln besitzen. Es handelt sich dabei um ein Wohngrundstück, dessen Grundsteuerwert vom Finanzamt auf 250.000 Euro festgesetzt wurde. In Köln gilt ein einheitlicher Hebesatz von 550 %. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz: 250.000 € x 0,00031 x 550 % = 426,25 €

Welchen Einfluss der Hebesatz der Kommune auf die Höhe der Grundsteuer hat, zeigt sich, wenn wir für einen vergleichbaren Besitz in Düsseldorf (einheitlicher Hebesatz 374 %) die Grundsteuer berechnen:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz: 250.000 € × 0,00031 × 374 % = 289,85 €

Fazit zur Berechnung der Grundsteuer in NRW

Seit 2025 erfolgt die Berechnung der Grundsteuer in NRW nach dem Bundesmodell, was zu teilweise starken Abweichungen von früheren Grundsteuerbescheiden führen kann. Um selbst die Grundsteuer in NRW zu berechnen, benötigen Sie den Grundsteuerwert und den in Ihrer Gemeinde angewandten Hebesatz. Egal, ob Sie zur Festsetzung der Nebenkosten bei einer Vermietung oder vor dem Kauf einer neuen Immobilie die Grundsteuer in NRW berechnen möchten – wir sind Ihnen bei Immobilienfragen gerne behilflich.

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