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Sanierung oder Neubau? Ratgeber für private Hauseigentümer
Von der Planung zur Umsetzung: Ihr Weg zur sanierten oder neuen Immobilie.

Ob die Bewahrung des Charmes eines bestehenden Hauses oder die Verwirklichung moderner Wohnträume: Beide Wege haben ihre Vorzüge und Tücken. Während eine Sanierung oft Kosten spart und den Garten erhält, bietet ein Neubau maximale Gestaltungsfreiheit und höchste Energieeffizienz. Erfahren Sie, welche Chancen und Herausforderungen sich hinter beiden Optionen verbergen – und wie Sie die richtige Entscheidung für Ihre Zukunft treffen.
Inhaltsverzeichnis
Vor- und Nachteile im Überblick
Evaluation der Möglichkeiten - Welche Chancen bringt ein Neubau mit sich?
Baubewilligung - wann muss eine Genehmigung beantragt werden?
Kosten und Finanzierung - womit muss ich rechnen?
Vor- und Nachteile im Überblick
| Sanierung | Neubau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Nachteile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Evaluation der Möglichkeiten - Welche Chancen bringt ein Neubau mit sich?
Ein wichtiger Schritt bei der Beurteilung, ob eine Sanierung sinnvoll oder ein Neubau in Betracht zu ziehen ist, bildet die eingehende Prüfung, welche Möglichkeiten ein Neubau anstelle der Sanierung mit sich bringen könnte. Je mehr Veränderungen an einem bestehenden Gebäude, insbesondere an den statisch relevanten Bauteilen und am Rohbau, vorgenommen werden müssten, umso eher kann der Geldbedarf für eine Sanierung die Kosten für einen Neubau übersteigen.
Welche Gebäudeteile vorab unbedingt analysiert werden müssen wird wie folgt aufgelistet:
Evaluation der Möglichkeiten
Gebäudeteile analysieren
Die Qualität der Wärmedämmung hat einen bedeutenden Einfluss auf die Energie- effizienz eines Gebäudes. Es ist unbedingt zu prüfen, welches Material verwendet wurde und in welcher Stärke.
Der Wärmedämmwert beschreibt den energetischen Zustand der Fenster. Bei einem Einfachglas ist der Wert um einiges höher und der energetische Zustand fällt somit schlechter aus. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist der Lärmschutz.
Schwachstellen im Keller können Aussenwände und Kellerboden ohne Wärmedämmung sein. Bei Feuchtigkeit sind zusätzliche Massnahmen zur Abdichtung erforderlich.
Schäden am Dach oder eine unzureichende Dämmung machen eine Dachsanierung notwendig. Ist kein Dachausbau geplant, kann anstelle einer Dachdämmung auch eine Dachbodendämmung geplant werden.
Neben der Gebäudesubstanz wirken sich vor allem die Heizungsanlage und die Warmwasseraufbereitung auf den Energieverbrauch aus. Mit einer Sanierung der Heizung, der Warmwasseraufb. sowie der Lüftungsanlage lassen sich erhebliche Heizkosten einsparen.
Neue technische Anlagen und individuelle Wohnträume sprechen für den Neubau
Nachrüsten einer Lüftung oder Wärmedämmung kann bei Altbauten erschwert oder unmöglich sein, das Alter der technischen Anlagen sowie bedenkliche Werkstoffe in alten Rohrleitungen können zum Problem werden und kleine Grundrisse können statische Veränderungen und komfortables Wohnen quasi verunmöglichen. Im Gegensatz dazu lassen sich mit einem Neubau fast alle individuellen Wünsche erfüllen wie zum Beispiel eine energiesparende Gebäudehülle und eine bedarfsgerechte Raumaufteilung. Ausserdem profitiert der Bauherr von einer langen Sanierungspause, da sämtliche technischen Anlagen auf dem neusten Stand sind. Dies wiederum stellt eine nicht unwesentlich höhere Kostensicherheit in Aussicht. Es empfiehlt sich jedoch, von Beginn an einen Architekten beizuziehen, denn es gibt verschiedene Bereiche, die einer seriösen und insbesondere professionellen Abklärung benötigen.
Baubewilligung - wann muss eine Genehmigung beantragt werden?
1. Bewilligungen bei Sanierungen
Für viele Sanierungen und Instandstellungen sind keine Baugenehmigungen erforderlich. Sind diese Massnahmen jedoch im grösseren Ausmass, mit einer Nutzungsänderung einhergehend, die Statik verändernd oder die Brandsicherheit beeinflussend, muss in aller Regel eine Baubewilligung beantragt werden. Beispiele könnten sein:
Wärmepumpe mit Erdsonden
Ausbruch oder Verschieben von tragenden Wänden
Umnutzungen (z.B. Umbau eines gewerblich genutzten Gebäudes in Wohnräume)
Veränderung der Gebäudehülle (Fassadenmaterial, Fensterformen etc.)
Bei der Sanierung (vor allem aber auch bei Neubauten) setzen die Bau- und Zonenordnungen, die kantonalen Planungs- und Baugesetze sowie die Vorschriften zur Raumplanung zum Umweltschutz gewisse bauliche Grenzen. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz oder ist es im Register der schützenswerten Objekte (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, siehe kantonale Geo-Portale der Grundbuchämter), sollte rechtzeitig ein Denkmalpfleger beigezogen werden.
2. Bewilligungen bei Neubauten
Sollte ein Neubau eine valable Alternative sein, dann gilt es in einem ersten Schritt, den Zonenplan und die geltende Bauordnung zu prüfen. Ausnützungsziffer, Bauhöhen, Grenzabstände sowie allfällige übergeordnete Flächennutzungspläne (Gestaltungsplan, Bebauungsplan) sind massgebliche Einflussfaktoren auf die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Ausserdem können Anforderungen aus dem Baurecht, von Umweltschutzauflagen oder im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit gestellt werden. Privatrechtliche Vereinbarungen in Form von Dienstbarkeiten sind im Planungsprozess zwingend zu berücksichtigen, um Konflikte auf privatrechtlicher Basis zu vermeiden. Wenn das Bauvorhaben den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen entspricht, wird die Baubewilligung erteilt.
Hinweis
Es empfiehlt sich, für komplexe Bauvorhaben vorab eine Bauanfrage beim Bauamt zu machen, ob das Vorhaben auch bewilligungsfähig ist seitens der Gemeinde.
Kosten und Finanzierung - womit muss ich rechnen?
Eine seriöse Kostenkalkulation sollte schon frühzeitig erstellt werden, um die finanziellen Möglichkeiten auszuloten. Mit dieser Grundlage kann entschieden werden, ob die Sanierungsmassnahmen oder Neubaukosten tragbar sind. Daher ist es empfehlenswert, auch diesen Aspekt in die gesamtheitlichen Überlegungen miteinzubeziehen. Bei einer Sanierung kann es sich allenfalls lohnen, die einzelnen Sanierungsmassnahmen in Phasen aufzuteilen, wogegen bei einem Neubau dieses Unterfangen schwierig umsetzbar scheint.
Folgende Fragen sollten demnach in die Planung mit einbezogen werden:
Welches Eigenkapital steht mir für mein Sanierungs- oder Neubauvorhaben zur Verfügung?
Ist ein Erbvorbezug oder eine Schenkung geplant?
Sollen Vorsorgegelder für die Finanzierung eingesetzt oder allenfalls verpfändet werden?
Ist die Erhöhung der Hypothek eine Möglichkeit?
Kann allenfalls ein Wertschriftendepot verpfändet und ein Lombardkredit bezogen werden?
Für welche Massnahmen erhält man Fördergelder, welche kostenreduzierend eingesetzt werden können?
Es bewährt sich, auch hier den Profi rechtzeitig beizuziehen und die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens rechtzeitig sicherzustellen. Allgemein gilt zu sagen, dass die Zusammenarbeit mit einem Bankfachmann oder einem Finanzplaner bei grösseren Investitionen immer empfohlen wird, um auch steuerliche sowie allfällig ehe- wie erbrechtliche Themen in die weitere Planung miteinzubeziehen.
Hinweis:
Es lohnt sich, sich frühzeitig über die verfügbaren Fördergelder zu informieren, da seit 2017 jeder Kanton selbst entscheidet, in welchem Masse er die Richtlinien des Gebäudeprogramms des Bundes umsetzt. Fördergelder sollten in jedem Fall vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden.
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