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  • 01.07.2026

Energieeffizient sanieren - das müssen Sie wissen!

Thermostatisches Kopfventil für Heizkörperheizung Notizblock für Einträge Heizungsprojekt

Gerade bei Bestandsimmobilien ist die Erneuerung der Heizungsanlage heute ein zentrales Thema, dem bereits im Kaufprozess hohe Priorität eingeräumt werden sollte. Neben persönlichen Wertvorstellungen in Bezug auf Umwelt und Nachhaltigkeit spielen insbesondere auch künftige gesetzliche Anforderungen eine wichtige Rolle. Grundlage dafür bilden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), welche von den einzelnen Kantonen schrittweise in ihre Energiegesetze übernommen werden.

Nach den aktuellen Zielsetzungen der kantonalen Energiedirektoren sollen beim Ersatz von Öl- oder Gasheizungen künftig mindestens 10 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt oder durch zusätzliche Wärmedämmung eingespart werden. Gleichzeitig bestehen – wie bei vielen politischen Prozessen – je nach Kanton unterschiedliche Spielräume und Übergangsregelungen. Fest steht jedoch: Der Ersatz fossiler Heizsysteme wird künftig mit höheren Anforderungen und zusätzlichen Investitionen verbunden sein. Dies führt häufig dazu, dass Modernisierungen hinausgezögert oder lediglich einzelne Komponenten wie Brenner oder Steuerung ersetzt werden.

Ein vorausschauend geplanter Heizungsersatz schafft Sicherheit, ermöglicht eine bessere Kostenkontrolle und eröffnet mehr Handlungsspielraum bei der Wahl des passenden Systems. Ihr Engel & Völkers Berater vor Ort hilft Ihnen gerne weiter oder kann Ihnen spezialisierte Fachpersonen empfehlen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gesetzliche Rahmenbedingungen einer Heizungssanierung

  2. Welche Liegenschaften sind betroffen?

  3. Der GEAK als Grundlage der energetischen Beurteilung

  4. GEAK-Klassifizierung im Überblick

  5. Berechnung der Energiekennzahl

  6. Heizsysteme & Solarenergie

  7. Sanierungsmöglichkeiten

  8. Wirtschaftlichkeit und Kosten der Heizsysteme

Gesetzliche Rahmenbedingungen einer Heizungssanierung

Die Schweiz verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2050 unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr auszustossen und damit klimaneutral zu werden. Mit diesem Netto-Null-Ziel leistet die Schweiz ihren Beitrag zur international vereinbarten Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf maximal 1,5 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit.

Eine zentrale Grundlage zur Umsetzung dieser Zielsetzung bilden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), welche von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren erarbeitet wurden. Sie dienen den Kantonen als Vorlage für die Ausgestaltung ihrer jeweiligen Energiegesetze und schaffen schweizweit möglichst einheitliche Rahmenbedingungen im Gebäudebereich. Die MuKEn stellen dabei den kleinsten gemeinsamen Nenner der kantonalen Energiepolitik dar und verfolgen das Ziel, die Anforderungen der Energiestrategie des Bundesmit koordinierten Massnahmen umzusetzen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie auf der schrittweisen Reduktion fossiler Energieträger bei der Wärmeerzeugung. Die aktuell geltenden kantonalen Energiegesetze basieren weitgehend auf den MuKEn 2014. Inzwischen wurden zudem die neuen MuKEn 2025 verabschiedet, welche nun schrittweise von den Kantonen in kantonales Recht überführt werden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies, dass die Anforderungen an Heizsysteme und energetische Sanierungen in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden.

Welche Liegenschaften sind betroffen?

Die gesetzlichen Vorgaben richten sich in erster Linie an ältere und energetisch ineffiziente Bestandsbauten. Gemeint sind insbesondere Gebäude mit unzureichender Wärmedämmung und entsprechend hohem Öl- oder Gasverbrauch. Betroffen sind damit vor allem private Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern sowie Besitzer von Mehrfamilienhäusern.

Verfügt ein Gebäude über keine oder lediglich eine geringe Wärmedämmung, gelten beim Ersatz der Heizungsanlage zusätzliche Anforderungen: Entweder muss der Verbrauch fossiler Energie um mindestens 10 % reduziert werden oder mindestens 10 % des Energiebedarfs müssen künftig aus erneuerbaren Quellen stammen. Für Eigentümer ergeben sich daraus grundsätzlich zwei Wege:

1. Öl- oder Gasheizung modernisieren und Gebäude energetisch verbessern

Wer vorerst weiterhin auf Öl oder Gas als Energieträger setzen möchte, wird in der Regel den bestehenden Wärmeerzeuger durch ein modernes und effizienteres Heizsystem ersetzen müssen. Ergänzend dazu können energetische Verbesserungen am Gebäude vorgenommen werden – etwa durch den Einbau neuer Fenster oder zusätzliche Dämmmassnahmen an Fassade und Dach. Dadurch lässt sich der Verbrauch fossiler Energie deutlich senken und die geforderten Mindestwerte können erreicht werden.

2. Umstieg auf erneuerbare Energien

Alternativ kann die bestehende fossile Heizungsanlage teilweise oder vollständig durch ein System mit erneuerbaren Energien ersetzt werden. Ziel ist dabei, mindestens 10 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Dafür stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung, beispielsweise Wärmepumpen, Holzheizungen oder Solarsysteme.

Gebäude, die bereits energetisch saniert oder gut gedämmt sind, werden von den neuen Anforderungen in vielen Fällen weniger stark betroffen sein.

  • Wichtig: Es gilt zu beachten, dass die konkreten Mindestanforderungen je nach Kanton unterschiedlich ausfallen können. Eine sorgfältige Prüfung der jeweils geltenden kantonalen Vorschriften ist daher unerlässlich.

Bestandsaufnahme und erste Schritte

Um beurteilen zu können, ob das eigene Gebäude von den gesetzlichen Vorgaben betroffen ist, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Fachperson – beispielsweise einen Heizungsplaner oder eine Spezialistin für moderne Heizsysteme – beizuziehen. Diese Fachleute vereinbaren in der Regel einen Vor-Ort-Termin und nehmen die örtlichen Gegebenheiten genau unter die Lupe. Dabei erfolgt, vergleichbar mit einer medizinischen Anamnese, eine umfassende Bestandsaufnahme des bestehenden Heizsystems sowie der baulichen Situation.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, ob alternative Heizlösungen technisch und wirtschaftlich überhaupt umsetzbar sind. Moderne Systeme, insbesondere Wärmepumpen, erfordern für eine korrekte Dimensionierung sowohl Angaben zum bisherigen Energieverbrauch (IST-Zustand) als auch zur Qualität der Gebäudehülle. Auf Basis der Energiekennwerte lassen sich zudem die erforderliche Heizleistung bestimmen und die bestehende Wärmeverteilung beurteilen – insbesondere im Hinblick auf die notwendigen Vorlauftemperaturen bei Wärmepumpensystemen.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, einen offiziellen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) erstellen zu lassen. Dieser bildet eine zentrale Grundlage für die energetische Beurteilung der Immobilie und unterstützt die weitere Planung der Sanierungsschritte.

  • Als grobe Orientierung kann folgende Faustregel dienen: Gebäude mit Baujahr nach 1990 oder sanierte Liegenschaften aus den 1960er bis 1980er Jahren – insbesondere wenn Fenster, Fassade oder Dach bereits erneuert wurden – erreichen häufig die GEAK-Kategorie D oder besser. Immobilien im Minergie-Standard liegen in der Regel deutlich darüber und weisen stets eine bessere Klassifizierung als D auf.

Der GEAK als Grundlage der energetischen Beurteilung

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist ein standardisiertes, schweizweit einheitliches Dokument, das den energetischen Zustand einer Immobilie transparent und vergleichbar darstellt. In kompakter Form – in der Regel auf wenigen Seiten – gibt der GEAK Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für Sanierungs- und Modernisierungsmassnahmen.

Der Ausweis bewertet dabei zwei zentrale Bereiche:

Die Effizienz der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster und Wärmeverluste)

Die Gesamtenergieeffizienz, welche zusätzlich die Gebäudetechnik berücksichtigt (Heizung, Warmwasseraufbereitung, Beleuchtung und der Einsatz von erneuerbarer Energien)

Ergänzend enthält der GEAK konkrete Empfehlungen für mögliche energetische Verbesserungen.

GEAK-Klassifizierung im Überblick

KategorieEffizienz der GebäudehülleGesamtenergieeffizienz

A

Hervorragende Wärmedämmung (Dach, Fassade, Keller), Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasungen (z.B. Minergie-P).

Hocheffiziente Gebäudetechnik für Heizung und Warmwasser, effiziente Beleuchtung und Geräte, Einsatz erneuerbarer Energien und Eigenstromerzeugung (z.B. Minergie-A).

B

Gebäude mit einer thermischen Gebäudehülle, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Gebäudehülle und Gebäudetechnik im Neubaustandard, Einsatz erneuerbarer Energien (Beispiel Minergie Systemerneuerung).

C

Altbauten mit umfassend erneuerter
Gebäudehülle (Beispiel Minergie Systemerneuerung).

Umfassende Altbausanierung (Wärmedämmung und Gebäudetechnik), meist kombiniert mit erneuerbaren Energien.

D

Nachträglich gut und umfassend gedämmter Altbau, jedoch mit verbleibenden Wärmebrücken.

Weitgehende Altbausanierung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbaren Energien.

E

Altbauten mit Verbesserung der Wärmedämmung, inkl. neuer Wärmeschutzverglasung.

Teilsanierte Altbauten, z.B. neue Wärmeerzeugung und evtl. neue Geräte und Beleuchtung.

F

Gebäude, die teilweise gedämmt sind.

Bauten mit einzelnen neuen Komponenten (Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Beleuchtung etc.)

G

Altbauten ohne oder mit mangelhafter nachträglicher Dämmung und grossem Sanierungspotenzial.

Altbauten mit veralteter Gebäudetechnik und ohne Einsatz erneuerbarer Energien, die ein grosses Verbesserungspotenzial aufweisen.

Quelle: www.geak.ch/

Der GEAK macht damit auf einen Blick sichtbar, in welchem energetischen Zustand sich eine Immobilie befindet und welches Potenzial für Verbesserungen besteht. Besonders im Kontext einer geplanten Heizungssanierung stellt er eine zentrale Grundlage für fundierte Entscheidungen dar.

Berechnung der Energiekennzahl

Die Energiekennzahl ist ein zentraler Indikator für den Energieverbrauch eines Gebäudes. Sie beschreibt den spezifischen Energiebedarf und ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren: der Qualität der Gebäudehülle, der eingesetzten Heizungsanlage, weiterer haustechnischer Installationen, dem lokalen Klima, der Betriebsweise sowie dem individuellen Nutzerverhalten.

Für die Berechnung der Energiekennzahl ist zunächst die sogenannte Energiebezugsfläche (EBF) zu bestimmen. Diese umfasst die Summe aller beheizten Flächen eines Gebäudes, die für ihre Nutzung auf eine Beheizung angewiesen sind.

Dazu zählen in der Regel sämtliche Aufenthaltsräume wie Wohnen, Essen, Küche, Schlafzimmer, Nasszellen sowie Hobbyräume. Ebenfalls eingeschlossen sind beheizte Verkehrsflächen wie Treppenhäuser und Korridore. Nicht zur Energiebezugsfläche gehören hingegen unbeheizte Räume wie Waschküchen, Heiz- und Technikräume, Garagen oder Kellerbereiche.

  • Berechnung der Energiekennzahl (Ew)

    Gesamtwärmebedarf (kWh) / Energiebezugsfläche (m²) = Energiekennzahl Ew (kWh/m²)

  • Gesamtwärmebedarf = Heizung inkl. Warmwasser

  • Energiebezugsfläche = Sämtliche beheizten Flächen

Falls der Energiebedarf für Warmwasser bereits in der Heizleistung enthalten ist, muss dieser bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt bzw. herausgerechnet werden.

GebäudetypDurchschnitt (kWh/m²)Optimal (kWh/m²a)

Einfamilienhaus (freistehend)

140

80

Reiheneinfamilienhaus

120

70

Mehrfamilienhaus

100

60

Beurteilung

Liegt die berechnete Energiekennzahl über dem jeweiligen Optimalwert, deutet dies auf ein vorhandenes energetisches Verbesserungspotenzial hin. Diese Zielwerte werden in der Regel nur durch eine umfassende energetische Sanierung erreicht. Die Durchschnittswerte hingegen entsprechen typischen Bestandsgebäuden ohne umfassende energetische Erneuerungsmassnahmen.

Heizsysteme & Solarenergie

Im Rahmen einer Heizungssanierung stehen verschiedene moderne Heizsysteme zur Verfügung, die sich hinsichtlich Energiequelle, Investitionskosten, Betriebskosten sowie baulichem Aufwand unterscheiden. Die Wahl des geeigneten Systems hängt dabei stark von den örtlichen Gegebenheiten und den technischen Möglichkeiten der jeweiligen Immobilie ab.

Moderne Heizsysteme im Überblick

Sanierungsmöglichkeiten

Im Rahmen der energetischen Vorgaben stehen Eigentümerinnen und Eigentümern in den meisten Kantonen verschiedene sogenannte Standardlösungen zur Verfügung. Diese ermöglichen es, die gesetzlichen Anforderungen beim Ersatz fossiler Heizsysteme auf unterschiedliche Weise zu erfüllen – je nach Gebäudezustand, technischer Ausgangslage und Investitionsbereitschaft.

Die 11 Standardlösungen nach Energiegesetz

  • Wichtig: Die Mindestanforderungen können Kantonal abweichen und sind zwingend zu kontrollieren.

Wirtschaftlichkeit und Kosten der Heizsysteme

Die Wahl eines Heizsystems sollte nicht allein auf Basis der Anschaffungskosten erfolgen. Entscheidend ist vielmehr eine ganzheitliche Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Dazu gehören neben den Investitionen auch die jährlichen Energie- und Betriebskosten sowie der regelmässige Unterhalt und Service.

Als Vergleichsbasis dient ein jährlicher Energiebedarf von rund 4’600 Litern Heizöl pro Jahr.

Grafik über die Wirtschaftlichkeit und Kosten von Heizsystemen in der Schweiz

Fazit

Aus wirtschaftlicher Sicht zeigt sich, dass die Erdsonden-Wärmepumpe in vielen Fällen die effizienteste Lösung darstellt – vorausgesetzt, die geologischen Bedingungen lassen Erdsondenbohrungen zu und die räumlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück sind geeignet.

Trotz vergleichsweise höherer Anfangsinvestitionen überzeugt dieses System über die gesamte Lebensdauer hinweg durch sehr tiefe Betriebskosten und eine hohe Energieeffizienz.

  • Wichtiger Hinweis zur Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Für eine fundierte Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist zwingend eine Vollkostenrechnung über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Systeme erforderlich. Nur so lassen sich die verschiedenen Heizlösungen objektiv miteinander vergleichen. Dabei müssen sämtliche Kosten berücksichtigt werden – insbesondere Investitionen, Energiebezug, Unterhalt sowie allfällige Ersatzinvestitionen über die Zeit. Die effektiven Investitionskosten können je nach Objekt und Ausgangssituation erheblich variieren und haben somit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtergebnis.

Quellen

■   MuKEn - Leitfaden für Ölheizungen

■   www.meiertobler.ch/sanierung

■   Beurteilung Energieverbrauch, Umwelt und Energie (Kanton Luzern)

■   Unterlagen Kurs Impulsberatung «erneuerbar heizen», Bundesamt für Energie BFE, 2019

■   Stefan Pfänder, HLK Ingenieur HTL, Geschäftsführender Inhaber und VR der Firma Otto Bachmann AG


In Zusammenarbeit mit Marco Iten, iten energy saving gmbh

Alle Angaben sind aktuell per April 2026 und erfolgen ohne Gewähr.

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