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Welche Pflichten habe ich nach dem Kauf einer Immobilie?

Nahaufnahme von weissen Büro-Aktenordnern, die in einer Reihe angeordnet sind, mit minimalem monochromen Design, aufgenommen mit geringer Schärfentiefe

Wer von der Miete zum Eigentum wechselt, ist zunächst einmal im Hoch der Vorfreude auf das neue Eigenheim. Doch mit dem Erwerb von Eigentum hat man in der Schweiz nebst den Rechten auch neue Pflichten, die es zu beachten gilt.

Wände einreissen, Bäume umpflanzen oder einen Wintergarten anbauen? Wenn es das Bauamt erlaubt, haben Sie als Eigentümer*in fast grenzenlose Freiheiten und können auf Ihrem Grundstück machen, was Sie möchten. Doch wer Rechte hat, hat auch Pflichten. Und diese sind besonders jenen nicht bekannt, die neu von der Miete zum Eigentum wechseln.

Die Pflichten für Hausbesitzer*innen nennt man auch Unterhaltspflichten. Sie sind dazu da, dass niemand vom Besitz eines anderen beeinträchtigt wird. Doch wie sehen solche Pflichten konkret aus und was muss ich als Eigentümer*in beachten?

Inhaltsverzeichnis

  1. Unterhalt und Werterhaltung des Hauses

  2. Verantwortlich für die Sicherheit

  3. Schutz vor übermässiger Beeinträchtigung

Unterhalt und Werterhaltung des Hauses

Arbeiten wie zum Beispiel Sträucher schneiden, Reinigung der Gehwege, Abfallentsorgung oder jährlicher Service der Entkalkungsanlage sind Pflichten, die mit dem Kauf einer Immobilie auf die neue Eigentümerschaft übertragen werden. Zudem fallen je nach Alter des Hauses auch mehr oder weniger hohe Unterhaltskosten an, die den Wert des Gebäudes erhalten. Meist fallen die grossen Sanierungsarbeiten wie beispielsweise die Erneuerung des Dachs oder der Sanitäranlagen nach 20 bis 30 Jahren an. Als Eigentümer*in haben Sie die Pflicht, die Werterhaltung Ihrer Immobilie zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise auch die Pflege der Aussenfassade, die nach einer Lebensdauer von etwa 40 Jahren fällig ist. Grundsätzlich können Sie nach der Lebensdauer der einzelnen Bauteile gut abschätzen, welche Arbeiten fällig werden. Wenn Sie diese auch noch auf verschiedene Jahre verteilen, können Sie auch viele Steuern sparen.

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Verantwortlich für die Sicherheit

Sie müssen als Eigentümer*in nicht nur für Ihre eigene Sicherheit sorgen, sondern auch für die Sicherheit Dritter. Jährliche Kontrollen der Entkalkungs- und Lüftungsanlagen gehören genauso dazu wie die regelmässige Inspektion der Elektroinstallationen und der Öl- und Gasheizungen.

Zudem haben Sie auch eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie für Ihr Haus und den Umschwung selbst verantwortlich sind und dafür sorgen müssen, dass niemand zu Schaden kommt. Wenn im Winter jemand auf Ihrem Zufahrtsweg auf der vereisten Strasse ausrutscht und sich das Bein bricht, werden Sie als Eigentümer*in haftbar gemacht. Oder verletzt sich jemand aufgrund mangelnder Beleuchtung auf Ihrem Grundstück, werden Sie auch dafür in die Pflicht genommen.

Schutz vor übermässiger Beeinträchtigung

Auch wenn Sie viele Freiheiten haben, dürfen Sie mit Ihrem Eigentum Ihre Nachbarinnen und Nachbarn nicht übermässig beeinträchtigen. Dies kann zum Beispiel durch starke Rauchbildung beim Grillieren der Fall sein, oder auch durch grossen Lärm bis spät in die Nacht. Zudem zählt sogar die Verletzung des ästhetischen Empfindens zu einer solchen Beeinträchtigung, wie beispielsweise ein verwahrloster Garten oder ein Komposthaufen an der Grundstücksgrenze. Vieles kann man durch ein freundliches Gespräch aufklären und lösen. Sollte Ihr Nachbarschaftsstreit aber länger dauern, kann auch ein Gericht hinzugezogen werden, um zu schlichten.

Haben Sie Fragen zu den Pflichten beim Erwerb von Eigentum? Oder möchten Sie erfahren, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie erhalten können und wie es zurzeit um den Marktwert steht? Unsere Immobilienexpert*innen von Engel & Völkers stehen Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns online, per Telefon oder persönlich in Ihrem Engel & Völkers Shop – wir freuen uns, Ihnen zu helfen.

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