
Eigentümerversammlung und die Verwaltung von Stockwerkeigentum
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft trifft sich mindestens einmal jährlich zur Versammlung, an welcher über gemeinschaftliche Angelegenheiten informiert wird und Beschlüsse gefasst werden. Es können zuhanden der Versammlung Anträge gestellt werden, wobei es reglementarische Fristen zu beachten gilt. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Versammlung zu garantieren, lohnt es sich, im Vorfeld den jeweiligen Stockwerk- eigentümern eine entsprechende Traktandenliste zukommen zu lassen und, falls nötig, entsprechende Offerten für anstehende Arbeiten beizulegen.




