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PIA & miniPIA
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Immobilieninvestitionen in Apulien
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Bekanntmachung PIA TURISMO Region Apulien
Anträge auf Zuschüsse von bis zu 60% für Investitionen zwischen 5 und 40 Mio. € im Tourismussektor für Hotels, Motels, Ferienhäuser und -wohnungen, Hotel-Wellness-Zentren und Conhotels können ab sofort eingereicht werden. Die neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2024 bringt einige Neuerungen im Vergleich zur vorherigen Programmplanung mit sich, da die Unternehmen verpflichtet sind, ein integriertes Förderprogramm vorzulegen, das neben Sachwerten auch Projekte in den Bereichen Innovation, Ausbildung und Umweltschutz umfasst. Eine weitere Neuerung betrifft die Unternehmensnetzwerke, die Interventionen im Wert von 2 bis 5 Millionen Euro durchführen können.
Inhaltsverzeichnis
Zwecke und Begünstigte
Finanzierbare Initiativen
Erstattungsfähige Ausgaben
Finanzielle Förderungen
Bürokratischer Ablauf
Zwecke und Begünstigte
MiniPIA
Das Mini Integrated Facilitation Package (MiniPIA) ist ein Finanzierungsinstrument der Region Apulien für Unternehmen der Tourismusbranche, die ihre Einrichtungen erweitern und modernisieren oder neue Initiativen zur Aufwertung des historisch-kulturellen Erbes und der Landschaft umsetzen möchten.
Anträge können ab Mai 2024 eingereicht werden.
Begünstigte:
Unternehmen jeder Größe, einschließlich neu gegründeter Unternehmen, und Unternehmensnetzwerke/Konsortien.
PIA
Das Integrierte Anreizpaket (PIA) TOURISMUS ist ein Finanzinstrument für Unternehmen der Tourismusbranche, das aus verschiedenen Maßnahmen besteht, um Folgendes zu finanzieren:
Investitionen in touristisch genutzte Immobilien
Technologische Innovation und Ausbildungsprojekte
Umweltschutz
Spezialisierte Beratung und Internationalisierung
Anträge auf Förderzugang können von März 2024 bis Dezember 2027 eingereicht werden
Begünstigte:
KMU, Unternehmensnetzwerke mit mindestens fünf Unternehmen
Mittelständische und große Unternehmen müssen bis zum Bewerbungstermin mindestens zwei Jahresabschlüsse vorgelegt haben.
Kleine Unternehmen müssen nachweisen, dass sie in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 1 Million Euro erzielt oder kommerzielle Vereinbarungen mit 4-Sterne-Hotelketten abgeschlossen haben
Kleine Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens einer Million Euro in den letzten drei Jahren nachweisen oder kommerzielle Vereinbarungen mit 4-Sterne-Hotelmanagementmarken abgeschlossen haben.
Immobilien in Apulien
Engel & Völkers
Finanzierbare Initiativen
MiniPIA
Die Mini Integrated Incentive Packages müssen Investitionsprogramme mit Beträgen zwischen 30.000 und 5 Millionen Euro umfassen, die für Folgendes bestimmt sind:
Die Schaffung neuer touristischer Hotelanlagen (einschließlich verteilter Hotels) oder Nicht-Hotelunterkünfte (mit mindestens 5 Zimmern) durch:
Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten und/oder Konsolidierung, Restaurierung und Erhaltung von Gebäuden von historischem oder künstlerischem Interesse, die den Beschränkungen des Gesetzesdekrets 42/2004 unterliegen, oder von ganzen Gebäuden in historischen Stadtkernzonen der Kategorie A, die seit mindestens drei Jahren leer stehen.
Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten und/oder Konsolidierung, Restaurierung und Erhaltung von ländlichen Gebäuden, Bauernhäusern, Trulli, Türmen, Befestigungsanlagen, historischen Landhäusern und Landhäusern.
Die Einrichtung neuer touristischer Hotel- oder Nicht-Hotelaktivitäten (mit mindestens 5 Zimmern) durch:
Die Sanierung von teilweise fertiggestellten und unfertigen Beherbergungseinrichtungen
Die Sanierung verlassener Gebäude oder Gebäude, die außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten benötigen, um sie in Beherbergungseinrichtungen, Herbergen sowie Sport-, Kultur- und/oder Freizeiteinrichtungen umzuwandeln.
Erweiterung, Modernisierung und Renovierung bestehender Hotelanlagen (einschließlich verteilter Hotels) sowie seit mindestens sechs Monaten in Betrieb befindlicher Nicht-Hotelresidenzen in einem einzigen, ausschließlich der Beherbergung gewidmeten Immobilienkomplex mit mindestens drei und höchstens sechs Wohneinheiten
Errichtung oder Modernisierung von Strandanlagen
Errichtung oder Erweiterung, Modernisierung und Renovierung von Campingplätzen und Touristenanlegern
Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung der Sportinfrastruktur
Errichtung von Freizeitparks
Investitionsprogramme (deren Ausgaben 90 % des Gesamtpakets nicht überschreiten dürfen) müssen zwingend in digitale und/oder technologische Programme integriert werden, die mindestens eine der folgenden Interventionen abdecken:
Innovationsprojekte (Digitalisierung, Technologie, Strategie, Organisation und Management von Tourismusunternehmen)
Trainingsprojekte (zur Qualifizierung von Kompetenzen in den Bereichen digitale Transformation, nachhaltiger Tourismus, ökologischer Wandel und grüne Umstellung)
Das Projekt kann außerdem Folgendes umfassen:
Umweltschutzprogramme
Spezialisierte Beratung (einschließlich Internationalisierung)
Kosten für Messeteilnahmen.
Wenn das Investitionsprogramm von einem Unternehmensnetzwerk oder Konsortium eingereicht wird, muss das Projekt darauf abzielen, die Touristenströme für die teilnehmenden Unternehmen zu erhöhen, möglicherweise durch einen temporären Manager, und sich mit:
Digitale Investitionen
Schulungen
Multifunktionale Pakete (Fachberatung und Messebeteiligungen)
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Erstattungsfähige Ausgaben
Im Rahmen des produktiven Investitionsprogramms sind folgende Ausgaben erstattungsfähig:
Wert des Grundstücks und dessen Erschließung
Maurerarbeiten und ähnliches (einschließlich Immobilienwert)
Maschinen, Anlagen, Möbel und neu hergestellte Ausrüstung gemäß den Anforderungen von Industrie 4.0 und/oder des Europäischen Green Deal
Vorstudien zur Machbarkeit
Planungs- und Bauaufsichtskosten
Patente, Lizenzen und Know-how sowie Technologietransfers
Computerprogramme
Lohnkosten für neue Mitarbeiter für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren
Im Rahmen von Innovationsprojekten umfassen die erstattungsfähigen Ausgaben:
Beratungsdienstleistungen für die Einführung und Nutzung innovativer Technologien und Lösungen, die von Forschungseinrichtungen, Technologiebezirken und Innovationsspezialisten bereitgestellt werden
Schulungsmaßnahmen durch bei der Region Apulien akkreditierte Einrichtungen
Spezialisierte Beratungsdienstleistungen, einschließlich eines Interim Managers, für Websitepromotion, Definition von Marketingstrategien, Zertifizierungserwerb
Beratungsdienstleistungen zum Umweltschutz
Internationalisierungsdienstleistungen
Ausgaben für die Teilnahme an Messen
Arten von Einrichtungen, die finanziellen Förderungen unterliegen können (Mini PIA Tourismus):
Immobilien von historischem oder künstlerischem Interesse gemäß Gesetzesdekret 42/2004 (gesamte Immobilie, nicht teilweise)
Immobilien in historischen Altstadtzonen "A", die seit mindestens 3 Jahren verlassen sind (gesamte Immobilie, nicht teilweise)
Ländliche Gebäude
Gutshöfe (Masserie)
Trulli
Türme
Befestigungsanlagen
Historische Landhäuser
Landhäuser
Immobilien, die für Beherbergungsbetriebe zugelassen, teilweise gebaut und unvollendet sind
Verlassene Gebäude oder solche, die außerordentliche Instandhaltung und Gebäuderenovierung benötigen, um in Beherbergungsbetriebe, Hostels sowie Sport-, Kultur- und/oder Freizeiteinrichtungen umgewandelt zu werden.
PIA
Die Integrativen Pakete betreffen Investitionsprogramme mit Beträgen zwischen 5 und 40 Millionen Euro, die bestimmt sind für:
Neue touristische Hotel- und Nicht-Hotel-Einrichtungen mit mindestens 7 Zimmern durch die Sanierung unvollendeter Strukturen, die ursprünglich für touristische Aktivitäten vorgesehen waren.
Erweiterung/Modernisierung und Renovierung bestehender Hoteleinrichtungen zur Anhebung der Qualitätsstandards und/oder Klassifizierung.
Schaffung von Hoteleinrichtungen mit einer Unterkunftskapazität von nicht weniger als 7 Zimmern durch außerordentliche Instandhaltung, Konsolidierung und Restaurierung historischer Gebäude mit Erklärung des kulturellen Interesses (Art. 13 Gesetzesdekret 42/2004).
Bau neuer Hoteleinrichtungen mit einer Kapazität von nicht weniger als 7 Zimmern durch außerordentliche Instandhaltung, Konsolidierung, Restaurierung und Erhaltung oder Gebäuderenovierung, zur Nutzung als Unterkunfts-, Konferenz-, Sport-, Kultur- und/oder Freizeiteinrichtungen.
Strukturen, Einrichtungen oder Interventionen, durch die das territoriale touristische Angebot mit dem Ziel verbessert wird, die Saisonabhängigkeit der Touristenströme zu reduzieren.
Ausgaben bezüglich der Immobilie (für Kauf, Restaurierung und Einrichtung) dürfen 90% des gesamten Integrativen Pakets nicht überschreiten und müssen auch Ausgaben in Bezug auf Folgendes umfassen:
Innovationsprojekte (digital, technologisch, strategisch, organisatorisch und Management)
Schulung
Umweltschutz
Spezialisierte Beratung
Internationalisierung (einschließlich Teilnahme an Branchenmessen)
Nur für KMU kann das Projekt Folgendes umfassen:
Spezialisierte Beratungsleistungen
Ausgaben für die Teilnahme an Messen
Nur für Unternehmensnetzwerke kann das PIA durch ein Projekt repräsentiert werden, das auf die Erhöhung der Touristenströme, auch internationaler Art, und die Erweiterung des Geschäfts jedes Teilnehmers abzielt und aus digitalen Investitionen, Schulungskursen, multifunktionalen Paketen usw. bestehen kann.
Finanzielle Förderungen
MiniPIA
Dieses Instrument ermöglicht es Ihnen, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (vorausgesetzt, das Unternehmen erhält eine Finanzierung von einer angeschlossenen Bank) für das Investitionsprogramm in folgenden Höhen zu erhalten:
25% (30% mit Prämien) für Großunternehmen
35% (40% mit Prämien) für mittlere Unternehmen
45% (50% mit Prämien) für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen (mit einem Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und weniger als 50 Mitarbeitern)
Für andere Arten von Ausgaben beträgt der Beitrag:
Bis zu 40% für Investitionen in Innovation
Bis zu 60% für Schulungsmaßnahmen
Bis zu 55% für Investitionen in Umweltschutz und Energieeinsparungen
Bis zu 40% für spezialisierte Beratungsdienstleistungen, Internationalisierung und Messen
Zusätzlich zum nicht rückzahlbaren Zuschuss kann das Unternehmen weitere 10% BSÄ-Beihilfe in Form einer Garantie für die von der Bank bereitgestellte Finanzierung erhalten.
Kumulierbarkeit: Die Kombination mit anderen Beihilfemaßnahmen von allgemeinem und einheitlichem Charakter, die keine staatlichen Beihilfen darstellen, ist gemäß Art. 8 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) zulässig.
PIA
Das Finanzierungsinstrument der Region Apulien ermöglicht den Erhalt eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für immobilienbezogene Ausgaben in folgenden Höhen:
30% für große Unternehmen
40% für mittlere Unternehmen
50% für kleine Unternehmen (mit einem Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und weniger als 50 Mitarbeitern)
Die oben genannten Beihilfeprozentsätze können aufgrund bestimmter Prioritäten um zusätzliche 10% erhöht werden.
Der Beitrag kann erhöht werden auf bis zu:
50% für technologische Innovation
70% für Schulungen
65% für Umweltschutz und Energieeinsparungen aus alternativen Quellen
50% für Beratungsdienstleistungen
Bürokratischer Ablauf
Der bürokratische Ablauf für die Antragstellung im Rahmen des PIA gliedert sich in drei Phasen:
Zugangsphase
Voruntersuchungsphase
Projektvorlagephase
Die Integrierten Förderprogramme (PIA) können nach Einreichung des Antrags (Zugangsphase) über die webbasierte Plattform der Region Apulien gestartet werden, wobei dem Antrag ein Protokollcode (CUP) zugewiesen wird.
Darauf folgt die Voruntersuchungsphase durch Puglia Sviluppo auf der Grundlage der Bewertungskriterien. Am Ende dieser Phase wird die Maßnahme zur Zulassung des Vorschlags zur nächsten Phase (Projektvorlagephase) mit der Aufforderung zur Einreichung des endgültigen Projekts innerhalb der nächsten 60 Tage beschlossen.
Sind die Mittel erschöpft, werden Anträge unter Vorbehalt zugelassen.
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