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PIA & miniPIA

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Immobilieninvestitionen in Apulien

Das Bild zeigt eine luxuriöse Steinvilla mit Bogentüren, Terrakotta-Dachziegeln und einem geschwungenen Steinweg, der von ausgewachsenen Olivenbäumen und mediterraner Bepflanzung gesäumt wird. Die Architektur kombiniert rustikale Steinmauern mit eleganten geschwungenen Bögen unter einem blauen Himmel mit zarten Wolken.

Bekanntmachung PIA TURISMO Region Apulien

Anträge auf Zuschüsse von bis zu 60% für Investitionen zwischen 5 und 40 Mio. € im Tourismussektor für Hotels, Motels, Ferienhäuser und -wohnungen, Hotel-Wellness-Zentren und Conhotels können ab sofort eingereicht werden. Die neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2024 bringt einige Neuerungen im Vergleich zur vorherigen Programmplanung mit sich, da die Unternehmen verpflichtet sind, ein integriertes Förderprogramm vorzulegen, das neben Sachwerten auch Projekte in den Bereichen Innovation, Ausbildung und Umweltschutz umfasst. Eine weitere Neuerung betrifft die Unternehmensnetzwerke, die Interventionen im Wert von 2 bis 5 Millionen Euro durchführen können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Zwecke und Begünstigte

  2. Finanzierbare Initiativen

  3. Erstattungsfähige Ausgaben

  4. Finanzielle Förderungen

  5. Bürokratischer Ablauf

Zwecke und Begünstigte

MiniPIA

Das Mini Integrated Facilitation Package (MiniPIA) ist ein Finanzierungsinstrument der Region Apulien für Unternehmen der Tourismusbranche, die ihre Einrichtungen erweitern und modernisieren oder neue Initiativen zur Aufwertung des historisch-kulturellen Erbes und der Landschaft umsetzen möchten.

Anträge können ab Mai 2024 eingereicht werden.

Begünstigte:

  • Unternehmen jeder Größe, einschließlich neu gegründeter Unternehmen, und Unternehmensnetzwerke/Konsortien.

PIA

Das Integrierte Anreizpaket (PIA) TOURISMUS ist ein Finanzinstrument für Unternehmen der Tourismusbranche, das aus verschiedenen Maßnahmen besteht, um Folgendes zu finanzieren:

  1. Investitionen in touristisch genutzte Immobilien

  2. Technologische Innovation und Ausbildungsprojekte

  3. Umweltschutz

  4. Spezialisierte Beratung und Internationalisierung

Anträge auf Förderzugang können von März 2024 bis Dezember 2027 eingereicht werden

Begünstigte:

  • KMU, Unternehmensnetzwerke mit mindestens fünf Unternehmen

  • Mittelständische und große Unternehmen müssen bis zum Bewerbungstermin mindestens zwei Jahresabschlüsse vorgelegt haben.

  • Kleine Unternehmen müssen nachweisen, dass sie in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 1 Million Euro erzielt oder kommerzielle Vereinbarungen mit 4-Sterne-Hotelketten abgeschlossen haben

Kleine Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens einer Million Euro in den letzten drei Jahren nachweisen oder kommerzielle Vereinbarungen mit 4-Sterne-Hotelmanagementmarken abgeschlossen haben.

Immobilien in Apulien

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Finanzierbare Initiativen

MiniPIA

Die Mini Integrated Incentive Packages müssen Investitionsprogramme mit Beträgen zwischen 30.000 und 5 Millionen Euro umfassen, die für Folgendes bestimmt sind:

  • Die Schaffung neuer touristischer Hotelanlagen (einschließlich verteilter Hotels) oder Nicht-Hotelunterkünfte (mit mindestens 5 Zimmern) durch:

  1. Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten und/oder Konsolidierung, Restaurierung und Erhaltung von Gebäuden von historischem oder künstlerischem Interesse, die den Beschränkungen des Gesetzesdekrets 42/2004 unterliegen, oder von ganzen Gebäuden in historischen Stadtkernzonen der Kategorie A, die seit mindestens drei Jahren leer stehen.

  2. Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten und/oder Konsolidierung, Restaurierung und Erhaltung von ländlichen Gebäuden, Bauernhäusern, Trulli, Türmen, Befestigungsanlagen, historischen Landhäusern und Landhäusern.

  • Die Einrichtung neuer touristischer Hotel- oder Nicht-Hotelaktivitäten (mit mindestens 5 Zimmern) durch:

  1. Die Sanierung von teilweise fertiggestellten und unfertigen Beherbergungseinrichtungen

  2. Die Sanierung verlassener Gebäude oder Gebäude, die außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten benötigen, um sie in Beherbergungseinrichtungen, Herbergen sowie Sport-, Kultur- und/oder Freizeiteinrichtungen umzuwandeln.

  • Erweiterung, Modernisierung und Renovierung bestehender Hotelanlagen (einschließlich verteilter Hotels) sowie seit mindestens sechs Monaten in Betrieb befindlicher Nicht-Hotelresidenzen in einem einzigen, ausschließlich der Beherbergung gewidmeten Immobilienkomplex mit mindestens drei und höchstens sechs Wohneinheiten

  • Errichtung oder Modernisierung von Strandanlagen

  • Errichtung oder Erweiterung, Modernisierung und Renovierung von Campingplätzen und Touristenanlegern

  • Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung der Sportinfrastruktur

  • Errichtung von Freizeitparks

Investitionsprogramme (deren Ausgaben 90 % des Gesamtpakets nicht überschreiten dürfen) müssen zwingend in digitale und/oder technologische Programme integriert werden, die mindestens eine der folgenden Interventionen abdecken:

  1. Innovationsprojekte (Digitalisierung, Technologie, Strategie, Organisation und Management von Tourismusunternehmen)

  2. Trainingsprojekte (zur Qualifizierung von Kompetenzen in den Bereichen digitale Transformation, nachhaltiger Tourismus, ökologischer Wandel und grüne Umstellung)

Das Projekt kann außerdem Folgendes umfassen:

  • Umweltschutzprogramme

  • Spezialisierte Beratung (einschließlich Internationalisierung)

  • Kosten für Messeteilnahmen.

Wenn das Investitionsprogramm von einem Unternehmensnetzwerk oder Konsortium eingereicht wird, muss das Projekt darauf abzielen, die Touristenströme für die teilnehmenden Unternehmen zu erhöhen, möglicherweise durch einen temporären Manager, und sich mit:

  • Digitale Investitionen

  • Schulungen

  • Multifunktionale Pakete (Fachberatung und Messebeteiligungen)

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Erstattungsfähige Ausgaben

Im Rahmen des produktiven Investitionsprogramms sind folgende Ausgaben erstattungsfähig:

  1. Wert des Grundstücks und dessen Erschließung

  2. Maurerarbeiten und ähnliches (einschließlich Immobilienwert)

  3. Maschinen, Anlagen, Möbel und neu hergestellte Ausrüstung gemäß den Anforderungen von Industrie 4.0 und/oder des Europäischen Green Deal

  4. Vorstudien zur Machbarkeit

  5. Planungs- und Bauaufsichtskosten

  6. Patente, Lizenzen und Know-how sowie Technologietransfers

  7. Computerprogramme

  8. Lohnkosten für neue Mitarbeiter für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren

Im Rahmen von Innovationsprojekten umfassen die erstattungsfähigen Ausgaben:

  1. Beratungsdienstleistungen für die Einführung und Nutzung innovativer Technologien und Lösungen, die von Forschungseinrichtungen, Technologiebezirken und Innovationsspezialisten bereitgestellt werden

  2. Schulungsmaßnahmen durch bei der Region Apulien akkreditierte Einrichtungen

  3. Spezialisierte Beratungsdienstleistungen, einschließlich eines Interim Managers, für Websitepromotion, Definition von Marketingstrategien, Zertifizierungserwerb

  4. Beratungsdienstleistungen zum Umweltschutz

  5. Internationalisierungsdienstleistungen

  6. Ausgaben für die Teilnahme an Messen

Arten von Einrichtungen, die finanziellen Förderungen unterliegen können (Mini PIA Tourismus):

  • Immobilien von historischem oder künstlerischem Interesse gemäß Gesetzesdekret 42/2004 (gesamte Immobilie, nicht teilweise)

  • Immobilien in historischen Altstadtzonen "A", die seit mindestens 3 Jahren verlassen sind (gesamte Immobilie, nicht teilweise)

  • Ländliche Gebäude

  • Gutshöfe (Masserie)

  • Trulli

  • Türme

  • Befestigungsanlagen

  • Historische Landhäuser

  • Landhäuser

  • Immobilien, die für Beherbergungsbetriebe zugelassen, teilweise gebaut und unvollendet sind

  • Verlassene Gebäude oder solche, die außerordentliche Instandhaltung und Gebäuderenovierung benötigen, um in Beherbergungsbetriebe, Hostels sowie Sport-, Kultur- und/oder Freizeiteinrichtungen umgewandelt zu werden.

PIA

Die Integrativen Pakete betreffen Investitionsprogramme mit Beträgen zwischen 5 und 40 Millionen Euro, die bestimmt sind für:

  • Neue touristische Hotel- und Nicht-Hotel-Einrichtungen mit mindestens 7 Zimmern durch die Sanierung unvollendeter Strukturen, die ursprünglich für touristische Aktivitäten vorgesehen waren.

  • Erweiterung/Modernisierung und Renovierung bestehender Hoteleinrichtungen zur Anhebung der Qualitätsstandards und/oder Klassifizierung.

  • Schaffung von Hoteleinrichtungen mit einer Unterkunftskapazität von nicht weniger als 7 Zimmern durch außerordentliche Instandhaltung, Konsolidierung und Restaurierung historischer Gebäude mit Erklärung des kulturellen Interesses (Art. 13 Gesetzesdekret 42/2004).

  • Bau neuer Hoteleinrichtungen mit einer Kapazität von nicht weniger als 7 Zimmern durch außerordentliche Instandhaltung, Konsolidierung, Restaurierung und Erhaltung oder Gebäuderenovierung, zur Nutzung als Unterkunfts-, Konferenz-, Sport-, Kultur- und/oder Freizeiteinrichtungen.

  • Strukturen, Einrichtungen oder Interventionen, durch die das territoriale touristische Angebot mit dem Ziel verbessert wird, die Saisonabhängigkeit der Touristenströme zu reduzieren.

Ausgaben bezüglich der Immobilie (für Kauf, Restaurierung und Einrichtung) dürfen 90% des gesamten Integrativen Pakets nicht überschreiten und müssen auch Ausgaben in Bezug auf Folgendes umfassen:

  • Innovationsprojekte (digital, technologisch, strategisch, organisatorisch und Management)

  • Schulung

  • Umweltschutz

  • Spezialisierte Beratung

  • Internationalisierung (einschließlich Teilnahme an Branchenmessen)

  • Nur für KMU kann das Projekt Folgendes umfassen:

  1. Spezialisierte Beratungsleistungen

  2. Ausgaben für die Teilnahme an Messen

  3. Nur für Unternehmensnetzwerke kann das PIA durch ein Projekt repräsentiert werden, das auf die Erhöhung der Touristenströme, auch internationaler Art, und die Erweiterung des Geschäfts jedes Teilnehmers abzielt und aus digitalen Investitionen, Schulungskursen, multifunktionalen Paketen usw. bestehen kann.

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Finanzielle Förderungen

MiniPIA

Dieses Instrument ermöglicht es Ihnen, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (vorausgesetzt, das Unternehmen erhält eine Finanzierung von einer angeschlossenen Bank) für das Investitionsprogramm in folgenden Höhen zu erhalten:

  • 25% (30% mit Prämien) für Großunternehmen

  • 35% (40% mit Prämien) für mittlere Unternehmen

  • 45% (50% mit Prämien) für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen (mit einem Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und weniger als 50 Mitarbeitern)

Für andere Arten von Ausgaben beträgt der Beitrag:

  • Bis zu 40% für Investitionen in Innovation

  • Bis zu 60% für Schulungsmaßnahmen

  • Bis zu 55% für Investitionen in Umweltschutz und Energieeinsparungen

  • Bis zu 40% für spezialisierte Beratungsdienstleistungen, Internationalisierung und Messen

Zusätzlich zum nicht rückzahlbaren Zuschuss kann das Unternehmen weitere 10% BSÄ-Beihilfe in Form einer Garantie für die von der Bank bereitgestellte Finanzierung erhalten.

Kumulierbarkeit: Die Kombination mit anderen Beihilfemaßnahmen von allgemeinem und einheitlichem Charakter, die keine staatlichen Beihilfen darstellen, ist gemäß Art. 8 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) zulässig.


PIA

Das Finanzierungsinstrument der Region Apulien ermöglicht den Erhalt eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für immobilienbezogene Ausgaben in folgenden Höhen:

  • 30% für große Unternehmen

  • 40% für mittlere Unternehmen

  • 50% für kleine Unternehmen (mit einem Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und weniger als 50 Mitarbeitern)

Die oben genannten Beihilfeprozentsätze können aufgrund bestimmter Prioritäten um zusätzliche 10% erhöht werden.

Der Beitrag kann erhöht werden auf bis zu:

  • 50% für technologische Innovation

  • 70% für Schulungen

  • 65% für Umweltschutz und Energieeinsparungen aus alternativen Quellen

  • 50% für Beratungsdienstleistungen

Bürokratischer Ablauf

Der bürokratische Ablauf für die Antragstellung im Rahmen des PIA gliedert sich in drei Phasen:

  1. Zugangsphase

  2. Voruntersuchungsphase

  3. Projektvorlagephase

Die Integrierten Förderprogramme (PIA) können nach Einreichung des Antrags (Zugangsphase) über die webbasierte Plattform der Region Apulien gestartet werden, wobei dem Antrag ein Protokollcode (CUP) zugewiesen wird.

Darauf folgt die Voruntersuchungsphase durch Puglia Sviluppo auf der Grundlage der Bewertungskriterien. Am Ende dieser Phase wird die Maßnahme zur Zulassung des Vorschlags zur nächsten Phase (Projektvorlagephase) mit der Aufforderung zur Einreichung des endgültigen Projekts innerhalb der nächsten 60 Tage beschlossen.

Sind die Mittel erschöpft, werden Anträge unter Vorbehalt zugelassen.

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