• 8 min. Lesezeit
  • 24.06.2026

Alles zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich

Wer im Kanton Zürich eine Immobilie mit Gewinn verkauft, muss auch eine Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Erfahren Sie, wie die Steuer berechnet wird, inklusive Rechenbeispiel, und in welchen Fällen ein Aufschub erlaubt ist.

Modern white apartment building with curved glass balconies framed by green trees under a clear blue sky.
Das Wichtigste in Kürze
  • Im Kanton Zürich gilt eine progressive Grundstückgewinnsteuer – von 10 Prozent für die ersten 4’000 Franken bis 40 Prozent für alle Gewinnanteile über 100’000 Franken.

  • Die Grundstückgewinnsteuer kann aufgeschoben werden, etwa bei Erbschaften oder wenn der Erlös innerhalb von 2 Jahren erneut in eine selbstgenutzte Liegenschaft investiert wird.

  • Liegt der Erwerb der Immobilie weniger als zwei Jahre zurück, fällt ein Zuschlag an.

  • Ab 5 Jahren Besitzdauer reduziert sich die Grundstückgewinnsteuer um 3 Prozent pro Jahr. Bis zu einer maximalen Reduktion von 50 Prozent nach 20 Jahren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich: So funktioniert sie

  2. Wie wird die Grundstückgewinnsteuer in Zürich berechnet?

  3. Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Zürich?

  4. Rechenbeispiel zur Grundstückgewinnsteuer in Zürich

  5. In welchen Fällen ist ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer möglich?

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich: So funktioniert sie

Im Kanton Zürich bezahlt die Verkäuferin oder der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer. Innerhalb von 30 Tagen nach der Handänderung muss eine spezielle Steuererklärung zusammen mit dem Kaufvertrag und allen Belegen bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.

Gut zu wissen: Das Formular «Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer» ist bei der zuständigen Gemeinde online erhältlich.

Es gilt das monistische System. Das heisst: Alle Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen.

Der Steuersatz ist progressiv, das heisst: Je höher der Gewinn, desto höher die prozentuale Steuerlast.

A man and woman sit at a table, focused on a laptop. They are in a modern room with a glass bubble chandelier and a view of greenery outside.

Immobilien und Steuern in der Schweiz einfach erklärt

Immobilien und Steuern in der Schweiz: Die wichtigsten Informationen finden Sie in unserem Steuerratgeber.

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer in Zürich berechnet?

Grundlage ist der steuerbare Grundstückgewinn, der beim Verkauf erzielt wird. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Verkaufserlös – Kaufpreis – wertvermehrende Investitionen – abzugsberechtigte Aufwendungen

= steuerbarer Grundstückgewinn

Der steuerbare Grundstückgewinn wird mit dem geltenden Steuersatz multipliziert, anschliessend werden allfällige Zu- oder Abschläge berechnet, um den effektiven Steuerbetrag zu ermitteln.

Erlaubte Abzüge bei der Grundstückgewinnsteuer im Detail

1. Kaufpreis

Für die Bestimmung des steuerbaren Grundstückgewinns können Verkäuferinnen und Verkäufer den ursprünglichen Kaufpreis der Immobilie sowie alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten in Abzug bringen. Das bedeutet in der Regel:

  • Notariatsgebühren

  • Grundbuchgebühren

  • Grunderwerbsteuer

  • Unser Tipp

    Ist die letzte Handänderung mehr als 20 Jahre her, kann anstatt des Kaufpreises der Verkehrswert vor 20 Jahren verwendet werden. Die Berechnung des Verkehrswerts können Sie beim Steueramt anfordern. Dies ist oft vorteilhaft, denn bei so langen Besitzdauern kann es durchaus vorkommen, dass die Dokumentation des Kaufs nur lückenhaft oder gar nicht mehr vorhanden ist.

2. Wertvermehrende Investitionen

Hierzu zählen alle Investitionen, die zur Wertsteigerung des Grundstücks beigetragen haben. Also sämtliche Kosten für Renovierungen und Modernisierungen, Umbauten oder Erweiterungen.

Wichtig: Unterhaltskosten oder rein werterhaltende Investitionen können nicht abgezogen werden.

3. Abzugsberechtigte Aufwendungen

Das umfasst die übliche Maklerprovision und allfällige Kosten für Inserate, die beim Verkauf des Grundstücks anfallen.

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Zürich?

Im Kanton Zürich sind alle Grundstückgewinne unter 5000 Franken steuerfrei. Übersteigt der Gewinn diese Marke, gilt ein progressiver Steuersatz. Er beginnt bei 10 Prozent für die ersten 4’000 Franken des Gewinns und steigt schrittweise bis zu einem Satz von 40 Prozent für alle Gewinnanteile über 100’000 Franken.

Grundstückgewinnsteuersätze im Kanton Zürich

Anteil GrundstückgewinnSteuersatz

Erste 4’000 Franken

10%

von 4’001 Franken bis 10’000 Franken

15%

von 10’001 Franken bis 18’000 Franken

20%

von 18’001 Franken bis 30’000 Franken

25%

von 30’001 Franken bis 50’000 Franken

30%

von 50’001 Franken bis 100’000 Franken

35%

Gewinnanteile ab 100’000 Franken

40%

Zuschläge und Reduktionen der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich

Die Haltedauer hat einen grossen Einfluss auf die Höhe der finalen Grundstückgewinnsteuer. Der Kanton Zürich rechnet bei sehr kurzen Haltedauern einen Zuschlag von bis zu 50 Prozent auf die Steuer. Dadurch soll die Attraktivität von kurzfristiger Spekulation mit Grundstücken und Immobilien gesenkt werden.

Der Zuschlag beträgt:

  • 50 Prozent, wenn Immobilie weniger als 1 Jahr im Besitz war.

  • 25 Prozent, wenn Immobilie weniger als 2 Jahre im Besitz war.

Handkehrum profitieren Verkäuferinnen und Verkäufer, die ihre Immobilie 5 Jahre oder länger besitzen, von einer Reduktion bis zu 50 Prozent.

Haltedauer abReduktion Grundstückgewinnsteuer

5 Jahre

5%

6 Jahre

8%

7 Jahre

11%

8 Jahre

14%

9 Jahre

17%

10 Jahre

20%

...

...

18 Jahre

44%

19 Jahre

47%

20 Jahre und mehr

50%

Rechenbeispiel zur Grundstückgewinnsteuer in Zürich

Berechnung der Grundstückgewinnsteuer nach dem Verkauf einer Immobilie nach 12 Jahren Besitz und einer Wertsteigerung von 200’000 Franken im Kanton Zürich:

  • Grundstückgewinn: CHF 200’000 – Abzugsfähige Investitionen: CHF 80’000 – Weitere Abzüge, z.B. Maklerkosten: CHF 5’000 = Steuerbarer Grundstückgewinn: CHF 115’000

  • Basistarif für Grundstückgewinnsteuer: CHF 35’400 Steuerabschlag für Haltedauer von 12 Jahren: 26%

  • Die Effektive Grundstückgewinnsteuer für diese Immobilie im Kanton Zürich beträgt: CHF 26’196

Zum Vergleich: Wird die gleiche Immobilie mit dem selben Gewinn bereits nach 9 Monaten wieder verkauft, beträgt der effektive Steuerbetrag 53’100 Franken – mehr als das Doppelte.

Kostenlos, vertraulich, unverbindlich

Erhalten Sie sofort Ihre digitale Immobilienbewertung

  • Weltweit 265.000+ Immobilien in den letzten 5 Jahren verkauft
  • Durchschnittliche Verkaufszeit: Weniger als 4 Monate
  • 49 Jahre Branchenerfahrung

Basierend auf Daten von Engel & Völkers

In welchen Fällen ist ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer möglich?

Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich kann in bestimmten Fällen aufgeschoben werden. Dazu gehören:

  • Eigentumswechsel durch Erbschaft

  • Erbvorbezug oder Schenkung

  • Handänderungen zwischen Ehegatten im Rahmen des Güterrechts, zur Abgeltung ausserordentlicher Beiträge an den Familienunterhalt oder bei scheidungsrechtlichen Ansprüchen, sofern beide Ehegatten zustimmen.

Auch bei einem regulären Verkauf einer selbst genutzten Liegenschaft kann die Steuer aufgeschoben werden, wenn der Erlös innerhalb von zwei Jahren in eine gleich genutzte Ersatzimmobilie in der Schweiz investiert wird. Dadurch bleibt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern die Möglichkeit, weiterhin in Wohneigentum zu investieren, ohne eine hohe Steuer bezahlen zu müssen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich

Das könnte Sie auch interessieren

Kontakt

Kontaktieren Sie uns jetzt – persönlich

Ein lächelnder Mann in einem grauen Anzug hält ein Telefon im Freien. Weiße Gebäude säumen die Straße im Hintergrund.
Eine blonde Frau in einem beigen Kostüm geht auf einer Straße und hält eine rote Mappe.

Engel & Völkers Schweiz

Poststrasse 26

6300 Zug

Tel: +41 41 500 06 06