


Maklerprovision beim Immobilienverkauf
Wer seine Immobilie veräussern möchte, hat dabei unterschiedliche Optionen. Sie können die Immobilie selbst verkaufen – dazu schalten die meisten Verkäufer Inserate in entsprechenden Online-Immobilienportalen. Das ist extrem günstig und dazu praktisch, da diese Websites von Kaufinteressenten auf der Suche nach Immobilien gezielt aufgesucht werden. Als Verkäufer müssen Sie dabei natürlich beachten, dass Sie so viele wichtige Informationen wie möglich bereitstellen, denn die Interessenten können auf diesen Portalen nach unterschiedlichen Kriterien filtern. Mehr Tipps haben wir für Sie in dieser Infografik zum Thema Immobilie selbst verkaufen zusammengestellt.

Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer wird generell bei der Übertragung einer Immobilie als sogenannte Rechtsverkehrssteuer fällig. Unerheblich ist dabei, ob beim Immobiliengeschäft auch ein Gewinn erzielt wurde – selbst bei Verlusten kann sie fällig werden. Was hingegen essenziell ist, ist die Tatsache, in welchem Kanton die Übertragung von statten ging.




Was muss beim Erwerb von Stockwerkeigentum beachtet werden?
Beim Erwerb von Stockwerkeigentum sind einige wichtige Punkte zu berücksichtigen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass zum Verkaufsobjekt nicht nur ein Grundbuchauszug, der sogenannte Katasterplan, für die zu kaufen beabsichtigte Wohneinheit vorliegt, sondern auch zur Stammparzelle, auf der sich eben diese Wohneinheit befindet.


Eigentümerversammlung und die Verwaltung von Stockwerkeigentum
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft trifft sich mindestens einmal jährlich zur Versammlung, an welcher über gemeinschaftliche Angelegenheiten informiert wird und Beschlüsse gefasst werden. Es können zuhanden der Versammlung Anträge gestellt werden, wobei es reglementarische Fristen zu beachten gilt. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Versammlung zu garantieren, lohnt es sich, im Vorfeld den jeweiligen Stockwerk- eigentümern eine entsprechende Traktandenliste zukommen zu lassen und, falls nötig, entsprechende Offerten für anstehende Arbeiten beizulegen.


Darf ich als Ausländer in der Schweiz Wohneigentum erwerben?
Unabhängig von der Nationalität ist der Einzug in die eigenen vier Wände ein grosser Traum vieler Menschen. Der schweizerische Gesetzgeber macht aufgrund des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller») jedoch eine Unterscheidung zwischen einem schweizerischen und einem ausländischen Liegenschaftserwerber. Dadurch möchte er die «Überfremdung des einheimischen Bodens» verhindern. Dafür knüpft der Gesetzgeber in gewissen Fällen den Liegenschafts- oder Baulanderwerb an eine Bewilligungspflicht.

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