
Darf ich als Ausländer in der Schweiz Wohneigentum erwerben?
Unabhängig von der Nationalität ist der Einzug in die eigenen vier Wände ein grosser Traum vieler Menschen. Der schweizerische Gesetzgeber macht aufgrund des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller») jedoch eine Unterscheidung zwischen einem schweizerischen und einem ausländischen Liegenschaftserwerber. Dadurch möchte er die «Überfremdung des einheimischen Bodens» verhindern. Dafür knüpft der Gesetzgeber in gewissen Fällen den Liegenschafts- oder Baulanderwerb an eine Bewilligungspflicht.







