Zu einer der liebsten Freizeitbeschäftigungen vieler Menschen gehört in der warmen Jahreszeit das Grillen im Freien. Ist es doch nicht nur ein kulinarischer Höhepunkt der besonderen Art, sondern auch eine willkommene Möglichkeit der Freizeitgestaltung und Entspannung mit Familie und Freunden.
Da es jenseits der Freude insbesondere unter Nachbarn auch immer wieder zu Streitigkeiten über den geselligen Grillabend auf Balkon oder Terrasse kommt, haben wir einmal genauer hingesehen. Wir informieren, welche Verordnungen dem Frieden dienen sollen und welche Kompromisse vielleicht helfen können, unschöne Zwistigkeiten zu vermeiden.
Auch wenn der eingefleischte Grillmeister es sicher gerne anders hätte, ein grundsätzliches Recht auf das Grillen in den eigenen vier Wänden beziehungsweise Außenanlagen gibt es nicht. Umgekehrt ein generelles Verbot aber auch nicht.
Es herrscht in der Gesellschaft die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, deren Auslegung im Bundesgesetzbuch geregelt ist. Dort findet sich auch, welche Beeinträchtigungen durch Nachbarn beziehungsweise deren Grundstücke als hinnehmbar zu gelten haben.
Das allerdings ist die pure Theorie. Das Konfliktpotential rund um den Grillspaß ist hoch, insbesondere in Mehrfamilienhäusern oder bei enger Bebauung. Davon zeugen nicht zuletzt die unzähligen Gerichtsverfahren und Urteile zu eben dieser Causa.
Der größte empfundene Störfaktor in den Grill - Streitigkeiten ist die Rauchentwicklung. Sicher gibt es auch Nachbarn, die subjektiv die Geruchsbelästigung als schwerwiegender empfinden, diese ist jedoch vor Gericht kein Faktor. Die Immissionsgesetze der jeweiligen Bundesländer regeln hingegen den Schutz vor der Luftverschmutzung durch rauchende Grills.
Besonders gestört fühlen sich die Nachbarn zusätzlich oft, da Grilleinladungen naturgemäß häufig in den Abendstunden stattfinden und neben der Geruchsbelästigung in ihren Wohn – und Schlafräumen kommt der unvermeidliche Lärmpegel dazu. Und schon sinkt die Toleranzschwelle ganz erheblich.
Eine Empfehlung, deren Umsetzung von Diplomatie und Rücksichtnahme zeugt, ist die Nutzung eines Gas- oder eines Elektrogrills anstelle der Holzkohlevariante. Die zusätzliche einfache Anwendung einer Aluminiumschale für das Grillgut ist ein weiterer Tipp, der vom Deutschen Mieterbund angeraten wird. So kann die Rauchentwicklung auf ein Minimum reduziert werden.
Auch das Ankündigen des Grillabends schafft eine neue Verständnisebene bei den Mitbewohnern, vielleicht sogar die Organisation einer geselligen Grillrunde für die Hausgemeinschaft, um sich in entspanntem Rahmen einmal besser kennenzulernen. Je wohlgesonnener man sich gegenseitig ist, desto unwahrscheinlicher wird es, über ein leckeres Grillsteak in einen Streit zu geraten, der zu guter Letzt vielleicht sogar vor Gericht landet.
Gemeinden, Städte, Mieter – und Eigentümergemeinschaften, sie alle versuchen, mit Erlassen und Verordnungen über die Grillgegebenheiten, den Ärger möglichst klein zu halten. Warum aber gelingt das nicht immer? Der Grund ist oft, dass der Wunsch nach Privatsphäre und das enge Zusammenleben unterschiedlichster menschlicher Naturelle Probleme in der Auslegung mit sich bringt.
Je mehr Abstand zum direkten Einzugsbereich des Nachbarn möglich ist, desto weniger Stress ist vorprogrammiert. Einen vorgeschriebenen Mindestabstand gibt es nicht, jedoch haben Gerichte, die immer im jeweils vorliegenden Einzelfall entscheiden müssen, bereits den Grillstandort eines Gartenbesitzers per Urteil in die äußerste Ecke seines Grünlandes verlegt.
Das Recht, eine Klausel zum eventuellen sogar gänzlichen Verbot des Grillens in den Mietvertrag oder die Hausordnung aufzunehmen, hat der Vermieter tatsächlich. Das bedeutet, wenn mir als Mieter meine Grillfreuden auf dem Balkon grundsätzlich wichtig sind, sollte ich genau darauf vor Zeichnung des Vertrages und Einzug unbedingt achten. Nur so kann Ärger und Frust vermieden werden, denn der Klageweg im Nachhinein ist in diesem Fall zum Scheitern verurteilt.
Übergeordnet haben die meisten Bundesländer, Gemeinden und Städte Erlasse für die Anzahl erlaubter Grillabende pro Monat und sogar die Uhrzeiten genau festgelegt, auch hier also penibel recherchieren, bevor aus Unkenntnis der Verordnungen ein Streit vom Zaun gebrochen wird. Sollte es so weit eskalieren, dass ein Polizeieinsatz notwendig wird, kann es von Verwarnungen bis zu Bußgeldern ungemütliche Folgen haben.
Wer in der freien Natur grillen möchte, um nachbarschaftlichen Problemen komplett aus dem Weg zu gehen, bewegt sich rechtlich gesehen in einer Grauzone. Obgleich viele Städte und Gemeinden es dulden mögen, wenn alle Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Allerdings: Wälder und Naturschutzgebiete sind grundsätzlich grillfreie Zonen! Abgesehen von der Waldbrandgefahr wird die Ruhe der Fauna und Flora empfindlich gestört, und es sollte im Sinne des Natur – und Artenschutzes selbstverständlich sein.
Ein Lichtblick auf der Grillplatzsuche ist, dass viele Gemeinden gerne dem Wunsch ihrer Einwohner gerecht werden möchten und für die Einrichtung öffentlicher Grill – und Begegnungsflächen gesorgt haben. Dort ist das gemeinsame Grillen ausdrücklich erlaubt.